Menschen vor der Universität Freiburg
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Baden-Württemberg
Neues Hochschulgesetz tritt in Kraft

Der baden-württembergische Landtag hat das Landeshochschulgesetz novelliert. Das neue Gesetz stärkt die Positionen von Doktoranden und Professoren.

08.03.2018

Der baden-württembergische Landtag hat das Hochschulrechtweiterentwicklungsgesetz (HRWeitEG) verabschiedet. Es novelliert das Landeshochschulgesetz (LHG).

Mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes hat der Landtag die Position von Professoren und Doktoranden im Südwesten gestärkt. Künftig können Professoren Hochschulrektoren bei einer tiefen Vertrauenskrise abwählen. Durch die Möglichkeit der Urabwahl werde die Freiheit der Professoren erweitert, erläuterte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Mittwoch im Plenum im Stuttgart. Die Rektorate blieben laut Ministerin Theresia Bauer handlungsfähig und könnten auch weiterhin "unbequeme Entscheidungen" durchsetzen. Das sei von entscheidender Bedeutung, denn nur so werde gewährleistet, dass die die Strategiefähigkeit der Hochschule erhalten bleibe. 

Wissenschaftsfreiheit sollte gestärkt werden

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulgovernance deutlicher abzubilden. Dabei wurden vom Gericht die individuellen Freiheitsrechte der Hochschullehrer sowie ihrer gewählten Vertretung im Senat betont. Diese müssen bei allen wesentlichen wissenschaftsrelevanten Entscheidungen von Forschung und Lehre die Mehrheit haben. Das war bisher auch schon so.

Der Verfassungsgerichtshof machte nun aber darüber hinaus deutlich, dass die Stimmen der professoralen Amtsmitglieder (Rektorat und bislang auch die Dekane) dabei nicht mitgezählt werden dürften. Angerechnet werden können nur die Stimmen der gewählten Vertreter der Hochschullehrerschaft. 

Der Verfassungsgerichtshof betonte zudem: Je stärker die Handlungsspielräume beim Rektorat verortet seien, desto ausgeprägter müsse im Gegenzug eine Möglichkeit vorgesehen werden, dass die Mehrheit der Hochschullehrer eigenständig das Rektorat abwählen könne – und zwar ohne die Beteiligung weiterer Statusgruppen, Hochschulgremien oder des Wissenschaftsministeriums. 

Stärkung des Promovierenden-Status

Durch das LHG erhalten erstmals in Deutschland die Promovierenden einen eigenen Status und damit ein Stimmrecht in den Hochschulgremien. Promovierende werden künftig wie Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeiter zu einer eigenen Gruppe. Sie bleiben dabei immatrikuliert.

Weiter soll das neue Gesetz die Bedingungen für kooperative Promotionen verbessern. Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sollen hierzu an die Fakultät einer Universität assoziiert werden können. Dadurch können sie laut Mitteilung des Wissenschaftsministeriums bei der Betreuung der Promovierenden die Ressourcen der Universität mitnutzen, ohne weitere inner-universitäre Rechte und Pflichten in der akademischen Selbstverwaltung zu haben.

Für Kritik der Opposition sorgte die Streichung des allgemeinpolitischen Mandats der  Studentenvertretungen. Aus Sicht der SPD wird den Studierenden die politische Stimme geraubt. Bauer betonte, auch mit der juristisch gebotenen Änderung gingen die Kompetenzen der Studierenden-Vertretungen immer noch über ein traditionelles hochschulpolitisches Mandat hinaus. 

dpa/gri