Portraitfoto von Falko Mohrs am Rednerpult
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Niedersachsen
Novelle des Hochschulgesetzes soll drei Viertel der Paragraphen betreffen

Die niedersächsische Landesregierung will das Hochschulgesetz modernisieren. Hochschulen sollen autonomer und schneller agieren können.

03.03.2026

Die niedersächsische Landesregierung hat am Montag ihren Entwurf zur Novelle des Landeshochschulgesetzes für die Anhörung durch Verbände und Gewerkschaften freigegeben. Wissenschaftsminister Falko Mohrs erläuterte das Vorhaben vor der Landespressekonferenz Niedersachsen, bei der die Redaktion von Forschung & Lehre vertreten war. Mohrs sagte, dass er damit rechne, dass der Landtag noch in diesem Jahr in die Beratungen über das Gesetz einsteigen werde.

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen" plant die Landesregierung laut Mohrs die "größte Novelle des Hochschulgesetzes seit etwa einem Vierteljahrhundert". Drei Viertel des Paragraphen seien von Änderungen betroffen. Die Novelle solle die niedersächsischen Hochschulen zukunftsorientiert nach vorne bringen. Sie solle Entscheidungsprozesse verschlanken, die Eigenverantwortung der Hochschulen stärken und ihnen ermöglichen, ihre Profile strategisch weiterzuentwickeln.

Mehr Autonomie für die Hochschulen

Studiengänge

Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass die Hochschulen künftig eigenständiger und ohne Rückkopplung an das Wissenschaftsministerium über die Einrichtung und Änderung von Studiengängen entscheiden können. So sollen sie schneller auf geänderte Bedingungen reagieren können. Minister Mohrs erhofft sich daraus Abhilfe gegen das Abwandern von Studierenden in andere Bundesländer und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen im Land. Von der Regelung ausgenommen seien Studiengänge, die von besonderem Landesinteresse seien, wie etwa Lehramt oder Medizin.

Berufungen

Auch das Berufungsrecht solle vom Wissenschaftsministerium beziehungsweise der Landesregierung auf die Hochschulen übertragen werden. So könnten die Hochschulen eigenverantwortlicher und schneller entscheiden, was auch Bürokratie abbaue. Beim Hochschulbau ist geplant, den Hochschulen Baubudgets zu übertragen, damit diese auch größere Bau- und Sanierungsvorhaben eigenständig umsetzen können.

Hochschulleitungen

Die Rolle der Hochschulleitungen wird nach aktuellem Stand ebenfalls gestärkt. Präsidentinnen und Präsidenten sollen die Möglichkeit erhalten, strategisch bedeutsame Entscheidungen im Präsidium an sich zu ziehen. Bereits aus der Novelle herausgenommen und in einem separaten Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD und Grünen priorisiert angegangen wurden die Abwahlregeln für Mitglieder der Hochschulpräsidien und das Ordnungsrecht der Hochschulen. Laut verschiedenen Medienberichten sei dabei mit einem Beschluss bis zum Sommer zu rechnen.

Promotionsrecht für HAW

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sollen laut Entwurf das Promotionsrecht erhalten. Dies sei ein Bereich, in dem Niedersachsen im Bundesvergleich aufschließe, erläuterte Mohrs vor der Landespressekonferenz. Bei der Mehrzahl der anderen Bundesländer gibt es ein solches Recht bereits oder es ist in Planung.

Förderung von Transfer

Als besonders progressiv stellte Mohrs in der Pressekonferenz die geplanten Änderungen im Bereich Transfer heraus: Es sei geplant, Ausgründungen und Start-ups zu vereinfachen. Hochschulen sollten sie besser unterstützen können. Dazu sei beabsichtigt, die Beteiligung an Ausgründungen zu erleichtern. Aktuell müsse immer eine separate Genehmigung erteilt werden, wenn eine Hochschule dies beabsichtige, das sollte künftig anders sein.

Zudem sei eine Regelung geplant, die bestimmt, wie lange die Hochschulen Ausgründungen durch die Bereitstellung von Infrastruktur unterstützen können. Dies gebe den Hochschulen Rechtssicherheit, die durch das bisherige Gesetz nicht gegeben gewesen sei. Zudem erlaube der Entwurf es den Hochschulen, unternehmerisch engagierten Professorinnen und Professoren Freisemester zu ermöglichen.

Bessere Bedingungen für Mitarbeitende und Studierende

Der Gesetzesentwurf soll auch die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in Niedersachsen verbessern. Das Ministerium möchte mit ihm neue Stellenkategorien (Lecturer, Senior Lecturer, Researcher sowie Wissenschaftsmanagerin und Wissenschaftsmanager) als moderne Karrierewege neben der Professur ein. Die Hochschulen sollen demnach auch verpflichtet werden, Konzepte für Dauerstellen zu entwickeln.

Auch für Studierende sieht die Gesetzesnovelle verschiedene Verbesserungen vor. Studierende, die sich sozial engagierten oder Angehörige pflegten, könnten Zeiten anrechnen lassen, ohne dass sie Studienguthaben verlieren. Allerdings werden Studiengebühren für Langzeitstudierende laut Entwurf nicht abgeschafft. Ein Orientierungsstudium soll geschaffen werden, um eine fundierte Studienwahl zu ermöglichen. Die Landesregierung plant auch, die Hochschulen zu verpflichten, Barrierefreiheit und die UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen sowie die Diskriminierungs-, Machtmissbrauchs- und Gewaltprävention zu stärken.

Der weitere Gesetzgebungsprozess sieht vor, dass die Verbände, Gewerkschaften und Fachkreise bis zum Sommer ihre Rückmeldungen zum Entwurf abgeben. Mit diesen wird der Entwurf überarbeitet und dann vom Kabinett in den Landtag eingebracht, wo das parlamentarische Verfahren beginnt.

cpy