Von oben ist ein Gebäudekomplex aus runden, halbrunden und eckigen Elementen an einem Flussufer zu sehen: Es ist der NRW-Landtag.
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Reform
NRW-Landtag beschließt Hochschulgesetz

Das sogenannte Hochschulstärkungsgesetz reformiert das Hochschulrecht in NRW. Selbst in der abschließenden Debatte zeigte sich noch Widerstand.

17.07.2026

Am Mittwochabend hat der Landtag Nordrhein-Westfalens (NRW) das "Gesetz betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft", kurz Hochschulstärkungsgesetz, in zweiter Lesung verabschiedet. Kurz zuvor hatte die SPD noch einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem unter anderem zu viel Bürokratie und zu geringe Hochschulfinanzierung bemängelt wurden. Dieser Antrag wurde abgelehnt. 

"Wir stärken die Rechte von Betroffenen, schaffen niedrigschwellige Anlaufstellen und geben den Hochschulen Instrumente dafür an die Hand."
Raphael Tigges, CDU-Landtagsfraktion

"Besonders intensiv haben wir in Teil zehn den Umgang mit Machtmissbrauch diskutiert", erklärte Raphael Tigges von der CDU-Fraktion in seiner Eröffnungsrede zum Tagesordnungspunkt Hochschulgesetz. Man habe sich mit vielen Beteiligten dazu abgestimmt. Wo es Abhängigkeitsverhältnisse gebe, könnten Machtgefälle entstehen. Betroffene seien in der Vergangenheit zu oft alleine gelassen worden, so Tigges. "Deshalb schaffen wir erstmals einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit Machtmissbrauch. Wir stärken die Rechte von Betroffenen, schaffen niedrigschwellige Anlaufstellen und geben den Hochschulen Instrumente dafür an die Hand." Dabei gehe es nicht um ein generelles Misstrauen gegenüber den Hochschulen oder den Verantwortlichen, sondern um den Schutz derjenigen, die Schutz benötigten. 

Mit den Worten "Nordrhein-Westfalen bekommt heute das mit Abstand modernste Hochschulrecht in Deutschland" hat NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes das stark umrungene Gesetz in ihren abschließenden Worten im Namen der Landesregierung bewertet. Insbesondere der Auftrag des Gesetzes an die Hochschulen, "lebenslanges Lernen" als Kernprinzip der akademischen Weiterbildung umzusetzen, sei zukunftweisend im Zeitalter Künstlicher Intelligenz. Die geplanten Maßnahmen zur Sanktionierung von Machtmissbrauch seien von den "großen Autoritäten" der Wissenschaftslandschaft, Wissenschaftsrat und Deutsche Forschungsgemeinschaft, ausdrücklich begrüßt worden. "Das sind die Meinungen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind", betonte Brandes. 

Kritische Stimmen im Landtag: Prävention statt Sanktion 

Bastian Hartmann (SPD) lobte das Gesetz als ersten Schritt in der Bekämpfung von Machtmissbrauch. Der neue Sanktionskatalog könne gegen Ausbeutung von Untergebenen im wissenschaftlichen Hochschulbetrieb sowie beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Hochschulen helfen. Hartmann hob jedoch als "Schwachstelle" hervor, dass "all das Verhalten unterhalb der Schwelle des Disziplinarrechts" von diesem Gesetz nicht "erwischt" werde. Für große Teile "verachtungswürdigen Verhaltens" greife der neue Sanktionskatalog nicht. Auch werde Machtmissbrauch durch das Gesetz nicht verhindert, sondern es reagiere nur darauf. Aufgabe der Politik sei es eigentlich, das Wissenschaftssystem so zu gestalten, dass notwendige Hierarchien möglichst nicht zu Machtmissbrauch führen können. "Das geht letztlich nur mit besseren Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und planbaren Karrierewegen", erläuterte Hartmann. 

Julia Eisentraut sprach sich für die Grünen-Fraktion dafür aus, insbesondere die neuen Regelungen gegen Machtmissbrauch als notwendig anzuerkennen, da der vorhandene Schutz von Betroffenen sowie die etablierten Sanktionierungsmaßnahmen bislang nicht ausreichend gewesen seien. Es gehe keinesfalls um Einzelfälle. "Wirksame Beschwerderechte ändern viel", erläuterte Eisentraut. Sie begrenzten die Handlungsspielräume derjenigen, die sich "zu sehr an ihre weitreichende Macht gewöhnt haben". 

"Wirksame Beschwerderechte ändern viel."
Julia Eisentraut, Grünen-Landtagsfraktion 

Im Namen der FDP-Fraktion äußerte Angela Freimuth Kritik, dass der Gesetzentwurf "als offenes Misstrauen gegenüber den Hochschulen viel Enttäuschung" ausgelöst habe – insbesondere der Teil zum Machtmissbrauch. Es gebe zudem den grundsätzlichen Konstruktionsfehler, dass die neuen Sanktionsrechte eine Parallelstruktur zu vorhandenen disziplinarischen Rechten aufbauen würden. 

Langes Ringen im Vorfeld: Freiheit und Autonomie in Gefahr? 

Bereits Ende 2024 war der erste Entwurf für eine Novelle des Hochschulgesetzes vom Wissenschaftsministerium vorgelegt worden. Nur wenige Wochen später hatten sich kritische Stimmen vermehrt: Insbesondere die Wissenschaftsfreiheit und die Hochschulautonomie sahen Expertinnen und Experten durch den Gesetzesabschnitt zum Hochschulsicherheitsrecht mit neuen Sanktionsmöglichkeiten in Gefahr. 

Sachverständige aus dem Hochschulsektor äußerten bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss des NRW-Landtags im März ihre Zweifel beispielsweise über das Zusammenspiel mit dem Landesdisziplinargesetz (LADG). Ihr Vorschlag der Erprobung in Modellversuchen wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Nach etlichen Änderungsanträgen seitens der Unionsparteien und der Partei Die Grünen hat der Wissenschaftsausschuss in seiner Sitzung Anfang Juni das Hochschulstärkungsgesetz mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition verabschiedet. Die SPD-Fraktion enthielt sich; FDP und AfD stimmten dagegen.

cva