Hochschulstärkungsgesetz
NRW will ein nulltes Semester einführen
Mit einer Novelle des Hochschulgesetzes will sich Nordrhein-Westfalen auf sinkende Studierendenzahlen vorbereiten. Angesichts des demografischen Wandels und des fehlenden Abiturjahrgangs 2026 sei zukünftig mit weniger Studierenden zu rechnen. Hochschulen stünden vor der wichtigen Aufgabe, die dringend benötigten Fachkräfte auszubilden. "Ich bin sicher, mit dem Hochschulstärkungsgesetz werden wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen so verbessern, dass es noch erfolgreicher gelingt, Studentinnen und Studenten mit einer guten Betreuung zu einem Studienabschluss zu führen," erklärte Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU).
Weil Erstsemester mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen ins Studium starten würden, soll ein Orientierungssemester eingeführt werden, das der fachlichen Vorbereitung dient. Zudem sollen Studieninteressierte im sogenannten nullten Semester die Möglichkeit erhalten, einen gründlichen Einblick in einzelne Fächer zu erlangen. Damit sollen die Abbruchquoten gesenkt und die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss verbessert werden. Die Maßnahmen erhöhten zudem die Attraktivität eines Studiums in NRW.
Neuerungen für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Der neue Gesetzesentwurf soll auch die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in den Blick nehmen. "Die anstehende Novellierung des Hochschulgesetzes muss die Chance bieten, die erfolgreiche Entwicklung der HAWen in Nordrhein-Westfalen auch im hochschulrechtlichen Rahmen nachzuvollziehen und weiter zu unterstützen", so Professor Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Präsident der Westfälischen Hochschule. So soll es mithilfe einer neu geschaffenen Stellenkategorie "Nachwuchsprofessur" zukünftig einfacher werden, Professuren zu besetzen. Es soll dann nämlich möglich sein, die für die Einstellung notwendige Praxiserfahrung während der Tätigkeit an der Uni zu erwerben.
Außerdem sei die Einführung eines Gründungsfreisemesters geplant, um Ausgründungen aus den Hochschulen zu erleichtern. Professorinnen und Professoren sollten so die Möglichkeit erhalten, sich voll und ganz der Start-up-Gründung widmen zu können. Diese Pläne würden im laufenden Monat aber noch näher diskutiert werden.
"Universitäten sind auch Orte des lebenslangen Lernens"
Daneben sehe das Hochschulstärkungsgesetz auch rechtliche Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung von Hochschulen zum Anbieter beruflicher Weiterbildung vor. Professor Johannes Wessels, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der NRW-Universitäten und Rektor der Universität Münster betonte, dass Hochschulen auch "Orte des lebenslangen Lernens" seien. So sollen Auszubildende gemäß Gesetzesentwurf zukünftig ihre Fachkenntnisse mit Nachweisen über Lernergebnisse (Microcredentials) erweitern können, auch ohne einen akademischen Abschluss zu erwerben. Ziel der Novelle sei es, Übergänge zwischen Hochschulbildung und beruflicher Ausbildung zu schaffen.
Des Weiteren berücksichtigt der Referentenentwurf Maßnahmen gegen Machtmissbrauch und grenzüberschreitendes Verhalten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf war vom Kabinett schon vor einem guten Monat verabschiedet worden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Betroffene bereits während des laufenden Verfahrens besser geschützt werden können. Außerdem sollen Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit zukünftig angemessen geahndet werden können.
Der Landtag wird sich nun voraussichtlich in der ersten Hälfte des kommenden Jahres mit der Gesetzesnovelle befassen.
hes