Außenansicht des Campus der Hochschule Fulda
Hochschule Fulda/ Robert Gross

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Promotionsrecht in Hessen positiv bewertet

Eine Kommission hat das Promotionsrecht von hessischen Fachhochschulen evaluiert. Es sei "erfolgreich ausgestaltet" und könne entfristet werden.

13.06.2022

Die Bedeutung der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) für Nachwuchswissenschaftler wird gestärkt. Eine unabhängige wissenschaftliche Kommission kam in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht zu dem Ergebnis, dass die Hochschulen das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen erfolgreich ausgestaltet haben. Das Promotionsrecht – also die Möglichkeit für Nachwuchswissenschaftler, an diesen Hochschulen einen Doktorgrad zu erwerben – könne für die Zentren damit nun entfristet werden.

Hessen hatte im Jahr 2016 als erstes Bundesland seinen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ermöglicht, an forschungsstarken Fachrichtungen Promotionen zu vergeben. Zuvor war das allein Universitäten vorbehalten. Die Auswertung zeige nun, dass das hessische Modell erfolgreich sei und zu Recht als Vorbild für andere Bundesländer gelte, betonte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne). Die Kommission bewertete das Promotionsrecht an den Hochschulen insgesamt und die vier ältesten der sieben hessischen Promotionszentren.

Wissenschaftsministerin betont Praxisnähe der Hochschulen

Das eigenständige Promotionsrecht für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sei wichtig, weil es Lücken im Wissenschafts- und Wirtschaftssystem schließe, erklärte Dorn bei der Präsentation der Ergebnisse. "Es eröffnet individuelle Chancen für die Studierenden und gesellschaftliche Chancen durch die anwendungsorientierte Forschung, die es unterstützt." Die Hochschulen lieferten durch ihre Forschung innovative, praxisnahe und interdisziplinäre Erkenntnisse, beispielsweise um gegen den Klimawandel und das Artensterben vorzugehen.

Die Kommission habe sich davon überzeugen können, dass in den betrachteten Promotionszentren tragfähige Strukturen für die Betreuung qualitativ anspruchsvoller Promotionen aufgebaut wurden, erklärte der Vorsitzende Professor Matthias Kleiner. Das Ergebnis der Auswertung bestätige, dass die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften grundsätzlich in der Lage seien, auf hohem wissenschaftlichen Niveau zu promovieren, sagte der Vorsitzende der HAW Hessen, Professor Frank Dievernich.

Das Land und die Hochschulen könnten nun die nächste Phase einleiten, so Kleiner. Das bedeute, die Promotionszentren "inhaltlich stärker zu profilieren und konzeptionell weiterzuentwickeln und dabei die Spezifika des Hochschultyps und den Ausgangspunkt der anwendungsorientierten Forschung in den Mittelpunkt zu stellen." Jedes Promotionszentrum soll der Kommission zufolge einen wissenschaftlichen Beirat erhalten und alle sieben Jahre evaluiert werden.

In Hessen gibt es nach Angaben des Wissenschaftsministeriums derzeit sieben Promotionszentren zu unterschiedlichen Fachrichtungen, drei davon hochschulübergreifend. Beurteilt wurden neben den allgemeinen, durch das Land Hessen festgesetzten Bedingungen und Verfahren des Promotionsrechts jene Promotionszentren, die mindestens seit vier Jahren bestehen: An der Hochschule Fulda die beiden Promotionszentren "Public Health" und "Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration, Interkulturalität/Fulda Graduate Center of Social Sciences" sowie die jeweils hochschulübergreifenden Zentren "Soziale Arbeit" und "Angewandte Informatik" unter Leitung der Hochschule RheinMain beziehungsweise der Hochschule Darmstadt.

dpa/ckr