Das Foto zeigt Professor Bernd Lucke geschützt von Polizisten in Uniform
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Bernd Lucke
Recht und Pflicht

Die Vorlesung des AfD-Mitbegründers Bernd Lucke wurde an der Uni Hamburg gestört. Damit wurde eine rote Linie überschritten. Ein Kommentar.

Von Felix Grigat 18.10.2019

Bernd Lucke war für einige Jahre beurlaubter Professor. In dieser Zeit war er Politiker und hat sich für Parteien eingesetzt, die in Deutschland rechtmäßig anerkannt und in Landtagen wie im Bundestag aufgrund des Wählervotums vertreten sind. Man muss die politische Richtung nicht mögen, man kann und sollte sie kritisieren oder auch eigene Positionen dagegen setzen. Dafür gibt es im demokratischen Rechtsstaat vielfältige Möglichkeiten.

Seit diesem Semester ist Bernd Lucke wieder Professor für Makroökonomie und nicht mehr beurlaubt. Als solcher ist es sein garantiertes Recht und seine Pflicht, sein Fach zu lehren. Dabei darf er auch umstrittene Thesen formulieren, solange er dabei auf dem Boden der Verfassung steht. Bernd Lucke in seiner Vorlesung nicht zu Wort kommen zu lassen, ihn mit "Nazischwein"-Rufen niederzubrüllen ist absolut verwerflich und zeugt auch nicht von historischem Urteilsvermögen. Die Freiheit der Lehre wurde damit ebenso massiv verletzt wie der für die Suche nach der Wahrheit unabdingbare freie Diskurs. Zu diesem gehört notwendig, dass man einander zuhört, um dann miteinander streiten zu können. 

Es ist die Pflicht der Universität, der Wissenschaftler und auch der Studierenden sofort und unmissverständlich für die Freiheit der Wissenschaft einzustehen, sobald sie bedroht ist, missbraucht, behindert oder zerstört wird. Dass dies in Hamburg nur verzögert geschah, muss scharf kritisiert werden.