BAföG
Referentenentwurf sieht strikte Altersgrenze vor
Mehr Geld für Studierende und weniger Bürokratie, aber auch eine feste Altersgrenze von 45 Jahren: Das sieht der neue Referentenentwurf für die Reform der Ausbildungsförderung BAföG vor, den das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) kürzlich veröffentlicht hat. Als grundlegende Ziele der Reform sind die Verlässlichkeit der Förderung sowie die Vereinfachung und Effizienz des Antragsverfahrens formuliert.
Der Betrag des Grundbedarfs soll dem Entwurf zufolge zum 1. August 2027 von aktuell 475 Euro auf 503 Euro ansteigen und zum 1. April 2029 noch einmal auf 563 Euro erhöht werden.
Die Wohnkostenpauschale für Studierende mit eigenem Wohnsitz soll zu Beginn des Sommersemesters 2027 von 380 Euro auf 440 Euro angehoben werden. Für Studierende, die weiterhin im Elternhaus wohnen, gilt laut Entwurf hingegen, dass die Pauschale zum 1. August 2027 zunächst auf 41 Euro sinkt und ab dem 1. April 2029 vollständig gestrichen wird.
Die Freibeträge der Eltern sollen sich ab dem 1. August 2028 jährlich um 1,5 Prozent des zuletzt geltenden Freibetrags erhöhen. Damit beabsichtigt das BMFTR eine Ausweitung des Kreises der BAföG-Berechtigten.
Ausnahmen für Altersgrenze sollen entfallen
Eine Einschränkung ist laut Entwurf künftig bei der Altersgrenze geplant. Wer ein Alter von 45 Jahren erreicht, kann für einen Ausbildungsbeginn kein BAföG erhalten. Bisher galten Ausnahmen beispielsweise für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg, für ein unmittelbar anschließendes Masterstudium oder den verspäteten Ausbildungsbeginn aus persönlichen oder familiären Gründen. Diese Regelungen sollen nun entfallen.
Das Ministerium begründet dies im Entwurf mit der geringen Quote der Geförderten mit 45 Jahren oder älter, die bei unter 0,2 Prozent liege. Zudem sei davon auszugehen, dass ein Ausbildungsbeginn bis zu diesem Alter unabhängig von der familiären Situation und des sonstigen Bildungsverlaufs begonnen werden kann. Als Übergangsregelung ist vorgesehen, Personen von der strikten Altersgrenze auszunehmen, die bis zum 1. Januar 2028 ihr 43. Lebensjahr vollendet haben.
BMFTR will einfachere Antragsverfahren
Weitere Änderungen, die das BMFTR in seinem Referentenentwurf formuliert, betreffen die Antragstellung. Diese soll künftig nur noch in elektronischer Form über die Plattform „BAföG Digital“ erfolgen und Antragstellerinnen und Antragsteller durch Hilfsmittel wie Vorauswahleinstellungen und einer Vollständigkeitskontrolle unterstützen.
Um die Verwaltung zu entlasten, müssen die bislang notwendigen Leistungsnachweise ab dem fünften Fachsemester demnach nicht mehr erbracht werden.
Gemischte Reaktionen auf den Referentenentwurf
Mit Kritik am Entwurf reagierte die forschungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ayşe Asar, bereits am 23. Juli in einer Stellungnahme. Bei genauer Betrachtung erweise sich der Referentenentwurf als Mogelpackung, äußerte sie. Die Bedarfsanpassungen würden für viele Studierende zum Nullsummenspiel: „Durch den schrittweisen Wegfall des Unterkunftszuschlags für zu Hause wohnende Studierende bis 2029 werden die marginalen Erhöhungen beim Grundbedarf nahezu vollständig aufgezehrt. Das trifft einkommensschwache Familien direkt,“ betonte Asar in ihrem Statement.
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) bezeichnete den Entwurf in seiner Stellungnahme vom 23. Juli als „wichtiges und positives Signal“. Insbesondere die Erhöhung der Freibeträge und des Grundbedarfs sowie die Digitalisierung des Antragsverfahrens und der Wegfall des Leistungsnachweises seien zu begrüßen. Wie Asar kritisierte jedoch auch das DSW die Abschaffung der Wohnkostenpauschale für bei den Eltern lebende Studierende sowie der Ausnahmeregelungen von der Altersgrenze. „Bildungs- und Erwerbsbiografien verlaufen längst nicht mehr linear; dem sollte das BAföG weiterhin Rechnung tragen“, heißt es in der Stellungnahme.
Kabinett befasst sich wohl im August mit dem Entwurf
Wie Jan-Martin Wiarda am 23. Juli zunächst in seinem Wissenschaftsblog und am 28. Juli im Tagesspiegel berichtete, hatte das BMFTR am 22. Juli kurzfristig zu einer Online-Verbändeanhörung geladen. Sowohl Wiarda als auch Asar meldeten außerdem, dass die für Juli geplante Befassung des Bundeskabinetts mit der Novelle in den August verschoben worden sei.
hae