BAföG
Reform im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hat die Novelle des BAföG-Gesetzes in einer Kabinettssitzung am 12. August beschlossen, wie das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in einer Presseerklärung mitteilte. Demnach wird die Wohnkostenpauschale für Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, zum 1. April 2027 von 380 Euro auf 440 Euro angehoben. Der Grundbedarf steige in zwei Schritten, zunächst auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/2028 und schließlich auf 563 Euro zum Sommersemester 2029. Der Entwurf muss im parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Beschlossen wurde zudem der jährliche Anstieg der Freibeträge um 1,5 Prozent, die Digitalisierung des Antragsverfahrens über das Portal "BAföG digital" sowie der Wegfall des Leistungsnachweises nach dem vierten Fachsemester. Sowohl die im Referentenentwurf geplante stufenweise Abschaffung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die bei ihren Eltern leben, als auch die strikte Altersgrenze von 45 Jahren, die zuletzt kritisiert worden waren, bleiben im Regierungsentwurf bestehen.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär erklärte laut Meldung: "Das BAföG wird künftig digitaler und die Verwaltung vereinfacht. Damit entlasten wir sowohl die Antragsstellerinnen und Antragsteller als auch Behörden von unnötiger Bürokratie."
Für die Opposition geht die Reform jedoch nicht weit genug. Die forschungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ayşe Asar, kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die geplante Wohnkostenpauschale an der Lebensrealität der Studierenden vorbeigehe. "Schon heute kostet ein WG-Zimmer an deutschen Hochschulstandorten im Durchschnitt 512 Euro pro Monat. Die von der Bundesregierung vorgesehenen 440 Euro reichen damit selbst im bundesweiten Durchschnitt nicht für ein WG-Zimmer", so Asar.
Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl, bezeichnete die Reform in einer öffentlichen Stellungnahme als "wichtiges Signal". Es gebe jedoch weiterhin Korrekturbedarf: "Die vollständige Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an das Existenzminimum erst bis 2029 dauert zu lange. Wer heute studiert, kann nicht drei Jahre auf eine angemessene Förderung warten."
hae