Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Regierung nimmt Kritik von Verbänden auf
Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) am 29. Juli auf den Weg gebracht und dabei Kritikpunkte der Wissenschaftsverbände aufgenommen. In einer Pressemeldung erklärte die Regierung, mit der Modernisierung des Gesetzes wolle sie "einen ausgewogenen Befristungsrahmen schaffen, der die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende verbessert – gleichzeitig aber auch die mögliche Flexibilität für Forschungseinrichtungen erhält."
Wie bereits im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) vom 26. Mai vorgesehen, will die Regierung Mindestvertragslaufzeiten – drei Jahre für Erstverträge vor der Promotion und zwei Jahre für Erstverträge nach der Promotion – umsetzen. Auch der Mindeststellenumfang von einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für Hilfskräfte von sechs auf acht Jahre sowie die Ausweitung der Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren im Postdoc auf den medizinischen Bereich bleiben bestehen. Die Regierung hält zudem an der Tarifsperre fest.
Kritik von Verbänden fließt in Regierungsentwurf ein
Anders als der Referentenentwurf des BMFTR sieht die Regierung vom Vorrang der Qualifizierungsbefristung ab. Somit können Hochschulen und Forschungseinrichtungen Drittmittel- und Qualifizierungsbefristung weiterhin parallel anwenden. Die Schutzregelungen, darunter Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege, die bislang nur für Arbeitsverträge mit Qualifizierungsbefristung gelten, sollen auf Drittmittelbefristungen ausgeweitet werden. Eine weitere Änderung im Vergleich zum Referentenentwurf nimmt die Regierung mit Blick auf die Übertragung ungenutzter Befristungszeiten vor. Diese soll erhalten bleiben, sodass nicht benötigte Befristungszeiten aus der Promotion weiterhin in die Postdoc-Phase übertragen werden können.
Mit den Änderungen reagiert das Bundeskabinett auf grundlegende Kritikpunkte von Wissenschaftsverbänden wie dem Deutschen Hochschulverband (DHV) oder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). DHV-Präsident Professor Lambert T. Koch hatte unter anderem auf die angespannte Haushaltslage der Hochschulen hingewiesen, die durch einen Vorrang der Qualifizierungsbefristung weiter unter Druck geraten würden. Auch die vom BMFTR zunächst geplante Abschaffung der sogenannten Bonusregelung, die es möglich machte, ersparte Vorpromotionszeiten auf die zulässige Höchstbefristungsdauer in der Nachpromotionszeit zu übertragen, hatte der DHV kritisiert. Ein solches Vorhaben benachteilige jene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Promotion besonders zügig abschließen würden.
DHV und HRK reagieren positiv auf Regierungsentwurf
Entsprechend begrüßt DHV-Präsident Koch auf Anfrage von Forschung & Lehre heute die vom Bundeskabinett gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommenen Anpassungen. Damit stelle die auf den Weg gebrachte Reform des WissZeitVG zwar, anders als noch Anfang des Jahres erhofft, immer noch keinen großen Wurf dar, erklärt er. "Dass und in welche Richtung die Regierung auf unter anderem vom DHV kritisierte Regelungen im Referentenentwurf reagiert hat, ist indes positiv zu werten – für die in der Wissenschaft Tätigen und die Wissenschaftseinrichtungen. Namentlich die Beibehaltung der freien Wahl zwischen Qualifizierungs- und Drittmittelbefristung erleichtert mich, ebenso wie der Erhalt der Übertragung ersparter Vorpromotionszeiten", so Koch.
Auch die HRK zeigt sich zufrieden. Kritik der Hochschulen am ursprünglichen Referentenentwurf sei Rechnung getragen worden, erklärte ein Sprecher gegenüber Forschung & Lehre. Ein angedachter Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung hätte gravierende Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Drittmittelforschung und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse gehabt.
hae