Das Foto zeigt das Plenum des Landtages in Nordrhein-Westfalen.
dpa

Nordrhein-Westfalen
Regierung will Promotionsrecht für Fachhochschulen

Studierende von Fachhochschulen können derzeit in Kooperation mit Universitäten promovieren. In NRW soll dies nun weiter geöffnet werden.

19.02.2019

Die Fraktionen von CDU und FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen wollen das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden "Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften" verleihen. Dies soll gelten, wenn "im Verhältnis zum Maßstab der Universitäten in staatlicher Trägerschaft die wissenschaftliche Gleichwertigkeit gewährleistet" sei.

Dieses Promotionskolleg soll aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Eine externe Evaluation soll die Qualität sicherstellen. Die qualitative Beurteilung soll über den Wissenschaftsrat erfolgen und evaluiert werden. Das geht aus einer Mitteilung der CDU-Fraktion hervor.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) hat diesen Vorstoß abgelehnt. "Das ist ein falsches Signal und eine nicht notwendige Regelung, die keineswegs die Qualität der Promotionen sichert, sondern die bestehende hohe Qualität der Promotionen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft ohne Grund verwässert", sagte der Vorsitzende des DHV im Landesverband Nordrhein-Westfalen, Professor Dr. Christian von Coelln. Das Promotionsrecht müsse Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und ihr gleichstehender Hochschulen bleiben.

Verwässerung der spezifischen Aufgaben von Uni und FH

In der Mitteilung des DHV heißt es weiter, die Universitäten und Fachhochschulen hätten verschiedene, sich ergänzende Aufgaben. Fachhochschulen profilierten sich vor allem über anwendungsorientierte und praxisbezogene Ausbildung, Universitäten dagegen vornehmlich über Grundlagenforschung und Ausbildung durch Wissenschaft. "Die Öffnung des Promotionsrechts für Fachhochschulen führt zu einer Einebnung der verschiedenen Hochschularten, einer Verwischung ihrer unterschiedlichen Aufgaben in Ausbildung und Wissenschaft und damit zu einer Schwächung des deutschen Wissenschaftssystems insgesamt", betonte von Coelln.

Selbstverständlich müsse, so von Coelln weiter, qualifizierten Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen die Promotion an Universitäten ermöglicht werden. Statt das Promotionsrecht auszudehnen, müsse deshalb die Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten intensiviert werden, ohne ihre Profile weiter aufzuweichen.

Dagegen begrüßt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen, Professor Marcus Baumann, den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. "Seit Jahren kämpfen wir als Fachhochschulen für das Promotionsrecht an unseren Hochschulen. Die Gründung des GI NRW war ein erster wichtiger Schritt, auch um die Stärken der Forschung an unseren Hochschulen zu dokumentieren und weiter zu festigen. Jetzt kommt folgerichtig der nächste Schritt", sagte Baumann in einer Mitteilung.

gri