Fahrradfahrer vor dem Eingang zum Campus der Universität Magdeburg
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Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt macht Kompromisse im Hochschulgesetz

Die Landesregierung hat sich auf einen Entwurf für ein neues Hochschulgesetz geeinigt. Der sieht auch einen Kompromiss beim Promotionsrecht vor.

28.08.2019

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat sich nach langem Streit auf einen Kompromiss für ein neues Hochschulgesetz geeinigt. Zu der Einigung gehören ein teilweises Promotionsrecht für Fachhochschulen und Erleichterungen für Hochschulausgründungen. Auch die Langzeitstudiengebühren sollen wegfallen, wie Wissenschaftsminister Armin Willingmann am Dienstag in Magdeburg ankündigte. Der Landtag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Das Promotionsrecht bleibe prinzipiell bei den Universitäten, so Willingmann, es soll jedoch mehrere Möglichkeiten geben, auch an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften seinen Doktorgrad zu erlangen. Angedacht sei etwa, dass forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht vom Wissenschaftsministerium befristet verliehen bekommen.

Zudem werde das Berufungsrecht vereinfacht, damit Professuren schneller besetzt werden können. Ebenso soll es den Hochschulen künftig möglich sein, schneller und flexibler auf Abwerbe-Angebote ihrer Professorinnen und Professoren durch andere Hochschulen zu reagieren.

Schub für Existenzgründungen

Der jetzige Gesetzentwurf erlaubt, dass die Hochschulen sich leichter an Unternehmen beteiligen oder gemeinsame Unternehmen gründen können. "Wir erhoffen uns einen Schub für die Startup-Kultur, für die Existenzgründungen hier im Lande", so Willingmann. Nach den regierungsinternen Diskussionen der vergangenen Monate sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass der Landesrechnungshof solche Beteiligungen kontrolliert, wenn sich eine Hochschule mit mehr als 40.000 Euro beteiligt.

Sachsen-Anhalt will zudem als eines der letzten Bundesländer die Gebühren für Langzeitstudierende abschaffen. Aktuell müssen alle Studierenden 500 Euro pro Semester zahlen, wenn sie die festgelegte reguläre Studienzeit um mehr als zwei Jahre überziehen. Die Gebühren sollten eigentlich dazu führen, dass Studierende ihre Hochschulausbildung in der vorgegebenen Zeit abschließen. Doch die Gebühr habe keinen Effekt, begründete Willingmann den Schritt. Spätestens im Herbst 2020 sollen die Studiengebühren wegfallen.

dpa/ckr