Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Sachverständige begrüßen Gesetzentwurf
Die Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG, 21/4500) ist heute bei den Sachverständigen im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung auf breite Zustimmung gestoßen. Sie lobten insbesondere den Entwurf der Bundesregierung, der zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeit an gemeinnützigen Forschungseinrichtungen beitrage. Der Gegenentwurf des Bundesrats ist dagegen kritisiert worden. Er lasse zu viel Interpretationsspielraum und würde zu Unsicherheit und langen Prüfverfahren führen.
Der Forschungsausschuss hörte Stellungnahmen von Professor Martin Keller, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Professor Dieter Bathen, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) sowie Dr. Gregor Wrobel, Präsidiumsmitglied der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse (Zuse-Gemeinschaft). Außerdem traten Dr. Jens Katzek, Geschäftsführer Automotive Cluster Ostdeutschland (ACOD) sowie Dr. Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als Sachverständige auf.
Entbürokratisierung als Zeichen an Industrie
Die Mehrheit der Sachverständigen begrüßte den Entwurf der Bundesregierung ausdrücklich. Nach ihrer Auffassung stellt er einen wichtigen Schritt in eine Richtung dar, der es Forschungseinrichtungen erlaubt, den internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte für Innovation und Transfer zu bestreiten. Dabei waren sie sich einig, dass die anvisierte Entbürokratisierung in Personalangelegenheiten sowie bei Genehmigungsverfahren die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie fördern werde.
Martin Keller wertete den Entwurf in diesem Sinne als wichtiges Signal. "Wissenschaftseinrichtungen brauchen verlässliche und zugleich flexible Rahmenbedingungen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können." Zudem forderte er mehr Vertrauen in die Wissenschaft ein. In den USA sei es völlig normal, mit einem Projekt auch mal zu scheitern, erklärte er vor dem Ausschuss. Auch in Deutschland müsse man Forschende zu mehr Mut zum Risiko bewegen, ihnen Vertrauen entgegenbringen und so Innovation fördern.
Bathen hob hervor, dass die Reform den Institutionen Planungssicherheit ermögliche, die sie durch die sich ständig ändernden Bedingungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht hätten. Insbesondere langjährige Vertragsgestaltungen seien in der Vergangenheit dadurch erschwert worden. "Dieses Gesetz schafft nicht Privilegien. Es schafft Fairness, Verlässlichkeit und ein Stück wissenschaftspolitische Vernunft", betonte Bathen. An die Industrie sende die Reform ein positives Zeichen, dass Bürokratie tatsächlich abgebaut werden könne.
Auch Wrobel erhofft sich von den Neuerungen vor allem mehr Flexibilität in Personalangelegenheiten. Er betonte vor dem Ausschuss, dass beispielsweise eine strikte Trennung von projektbezogener Forschung und Transfer und damit einhergehend unterschiedliche Vergütungen für Personen desselben Fachgebiets nicht praktikabel seien. Der Gesetzentwurf ermögliche nun, Gehaltsanteile über dem TVöD-Niveau aus privaten Mitteln zu finanzieren, so führen Wrobel und Katzek jeweils in ihren schriftlichen Stellungnahmen aus.
Andreas Keller dagegen äußerte Bedenken zur Reform des WissFG, die nur einen Teil der Mitarbeitenden betreffe. Insbesondere Promovierende litten demnach weiter unter schlechten Arbeitsbedingungen.
Entwurf des Bundesrats in der Kritik
Das Vorhaben des Bundesrats (21/1393), die Reform des WissFG auf maßgeblich oder überwiegend vom Bund institutionell geförderte Einrichtungen auszuweiten, stößt bei den Sachverständigen auf Kritik. "Der Begriff ‚maßgeblich‘ öffnet weite Interpretationsspielräume – und damit Unsicherheit und lange Prüfverfahren", erklärt Katzek in seiner schriftlichen Stellungnahme.
Auch Bathen schreibt: "Der Regierungsentwurf ist demgegenüber präziser gefasst." Die Fokussierung auf projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund gefördert werden, sei rechtssystematisch überzeugend und praktisch hinreichend.
Mögliche Evaluation von Auswirkungen der Novelle
Die Fraktion der Grünen hatte am 26. März einen Änderungsantrag (21(18)58) eingebracht, in dem sie eine Evaluation der Auswirkungen der WissFG-Novelle beantragte. Demnach soll bis zum 31. März 2028 untersucht werden, inwiefern Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen bürokratisch entlastet werden. Auf dieser Grundlage sollten "gesetzliche Änderungen für weitere Maßnahmen zur Bürokratieentlastung geprüft werden."
Der Vorschlag der Evaluation stößt bei den Sachverständigen auf Zustimmung. Während Andreas Keller dabei einen ergebnisoffenen Prozess anmahnte, hob Katzek hervor, dass es wichtig sei, den Dialog zwischen Gesetzgebung und Forschungseinrichtungen aufrechtzuerhalten.
Die forschungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Ayşe Asar blickt im Anschluss an die Ausschusssitzung in die Zukunft. Die Novelle des WissGF sei ein Schritt in die richtige Richtung, bleibe aber ein erster Schritt. "Wir brauchen eine umfassendere Modernisierung: weniger kleinteilige Bürokratie, mehr Flexibilität im Personalbereich, schnellere Verfahren bei Ausgründungen und Technologietransfer sowie einfachere Bau- und Genehmigungsprozesse", erklärte sie in einem Pressestatement. Mit dem lang erwarteten Innovationsfreiheitsgesetz habe die Bundesregierung nun die Möglichkeit, den nächsten Schritt schnell und wirksam zu gehen.
hae