Studentin vor geschlossenem Hörsaal
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Hochschulbau
Sanierungsstau wird weiter anwachsen

Das HIS-Institut hat die Finanzierung von Hochschulgebäuden bis 2025 unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse sind ernüchternd.

Von Jana Stibbe 30.04.2018

Im Auftrag der Kultusministerkonferenz bzw. der Arbeitsgruppe der StaatssekretärInnen "Wege zum Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus im Hochschulbereich" wurden von HIS-HE belastbare Zahlen für die weitere Debatte um den Bedarf für die Hochschulinfrastruktur der Länder ermittelt. Die Grundlagen dafür lieferten die Erhebung zum Bau- und Instandsetzungsbedarf in den Universitäten für den Zeitraum 2008 bis 2012 sowie eine Abfrage in den Ländern zu den bereits getätigten und geplanten Bau- und Instandsetzungsausgaben für die Hochschulinfrastruktur im Zeitraum 2013 bis 2025.

Die von den Ländern bezifferten Ausgaben für deren Hochschulinfrastruktur beinhalteten sowohl den Bestandserhalt als auch Investitionen in Flächenerweiterungen. Daher war es im Vorfeld notwendig, eine Hochrechnung von empirisch ermittelten Flächenerweiterungen aus den Jahren 2008 bis 2012 und dem daraus resultierenden Investitionsbedarf vorzunehmen.

Geplante Mittel reichen nicht

Dabei kamen drei Szenarien zur Anwendung: Fortsetzung der Flächenentwicklung, Halbierung der bisherigen Flächenerweiterungen und Aussetzen von Flächenerweiterungen ab 2017. Für die Betrachtung des Bestandserhalts wurden die Investitionen für Flächenerweiterungen je nach Szenario für den gesamten Zeitraum 2013 bis 2025 herausgerechnet. Berücksichtigt wurden jedoch die erforderlichen Mittel für deren Bestandserhalt ab der angenommenen Inbetriebnahme. Die Berechnung lieferte zum einen Aussagen zum Finanzierungsbedarf für den Bestandserhalt der Hochschulinfrastruktur bis 2025. Zum anderen konnte ermittelt werden, ob die bis 2025 geplanten Mittel den Bedarf zum Bestandserhalt decken beziehungsweise ausreichend sind.

Im Ergebnis beträgt der Finanzierungsbedarf zum Bestandserhalt je nach Szenario zwischen 38 und 41 Milliarden Euro. Jedoch sind die geplanten Mittel für den Bestandserhalt nicht auskömmlich, um sowohl den bereits entstandenen Sanierungsstau abzubauen als auch den zukünftig zu erwartenden Wertverlust der bestehenden Hochschulinfrastruktur bis 2025 auszugleichen. Das Finanzierungsdefizit beträgt je nach Szenario zwischen 17 und 35 Milliarden Euro. Es ist grundsätzlich mit einer Vergrößerung statt mit einem Abbau des Sanierungsstaus bis 2025 zu rechnen, wenn keine zusätzlichen Mittel von den Ländern akquiriert werden können. Auch die zwischenzeitlich angekündigten Erhöhungen der geplanten Finanzmittel in einigen Ländern gegenüber den Angaben der Erhebung in 2016 decken nicht den von HIS-HE berechneten Finanzbedarf zum Bestandserhalt.

Das Finanzierungsdefizit würde erheblich sinken, wenn die geplanten Mittel und somit die Investitionen der Länder ausschließlich in den Bestandserhalt der Hochschulinfrastruktur fließen würden. Zu den Investitionen in den Bestandserhalt gehören auch Neubauten als Ersatzbauten, so dass bei diesem Szenario Neubau nicht ausgeschlossen ist. Der Erfolg beim Bestandserhalt ist aus Sicht von HIS-HE unter anderem auch maßgeblich abhängig von ausreichenden Personalkapazitäten auf Bauherrenseite, die in den letzten Jahrzehnten auf ein Maß reduziert wurden, das die Bewältigung dieser Aufgabe nicht mehr adäquat zulässt.

Der Finanzierungsbedarf wurde auf Basis der Gebäudeflächen der Hochschulen berechnet; differenziert nach technischem Ausstattungsgrad, den daraus abgeleiteten Wiederherstellungskosten sowie den jährlichen Abschreibungen. Es handelt sich hierbei um eine dynamische Berechnungsmethode, die jederzeit fortgeschrieben werden kann, wenn die Flächendaten regelmäßig aktualisiert vorliegen. Zudem sind in der Berechnung auch ständig erforderliche Nutzungsanpassungen zum Beispiel bei Neuberufungen als auch Maßnahmen zur Anpassung an aktuelle Gesetzesvorgaben etwa beim Brandschutz erfasst. Diese Berechnungsmethode ist demzufolge geeignet für eine mittel- und langfristige Finanzplanung zum Bestandserhalt der Hochschulinfrastruktur. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Bestands­erhalt nicht in Intervallen, sondern gleichbleibend jährlich anfällt.

Im Gegensatz dazu wurden vor kurzem in einigen Bundesländern umfangreiche Gutachten abgeschlossen, die den konkreten Reinvestitions- und Instandsetzungsbedarf je Gebäude über einen bestimmten Betrachtungszeitraum ermitteln. Sie dienen in erster Linie der Priorisierung und Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen. Diese werden in Maßnahmenplänen einem bestimmten Zeitpunkt in einem Zeitfenster (zum Beispiel 20 Jahre) zugeordnet und monetär bewertet. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für den gewählten Zeithorizont, der in den zukünftigen Haushaltsplänen zwingend berücksichtigt werden müsste.

Bestandserhalt ist Daueraufgabe

Bei dieser Vorgehensweise werden jedoch nicht die Maßnahmen berücksichtigt, die erst zu einem späteren Zeitpunkt als der Begehung notwendig werden. Es handelt sich daher um eine statische Erhebung, die nicht dazu geeignet ist, den fortlaufenden Finanzierungsbedarf zum Bestandserhalt abzubilden. Bei Anwendung nur dieser Methode zur vermeintlich auskömmlichen mittel- und langfristigen Finanzplanung müssten die Länder aufwendige Gutachten regelmäßig wiederholen, da es sich beim Bestandserhalt eben nicht um eine statische Aufgabe, sondern um eine Daueraufgabe handelt. Die gebäudebezogene jährliche Begutachtung und Feststellung der erforderlichen Maßnahmen sind im Übrigen in den Baurichtlinien der Länder vorgegeben. Nicht für alle Hochschulliegenschaften wurde diese Begutachtung in der Vergangenheit jedoch durchgeführt. Hinzu kommt, dass aufgrund des fehlenden realistischen Finanzrahmens Maßnahmen immer wieder gemeldet aber gegebenenfalls nicht berücksichtigt wurden.

Die konkrete Ermittlung der Maßnahmen je Gebäude, wie in den Gutachten erfolgt, stellt ein unerlässliches Instrument zum Bestandserhalt dar. Den tatsächlichen Finanzierungsbedarf für den gesamten Lebenszyklus der Gebäude liefern sie in der Regel jedoch nicht. Die beiden dargestellten Methoden zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs müssen sich vielmehr gegenseitig ergänzen. Die Flächen liefern die Werte für den Finanzrahmen, und die gebäudebezogenen Gutachten liefern die Maßnahmen und die Kostenschätzung, mit denen der Finanzrahmen ausgeschöpft wird.