picture alliance/dpa | Philip Dulian

Mecklenburg-Vorpommern
So soll das neue Hochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern aussehen

Neu ist unter anderem, dass künftig auch an den HAWs in forschungsstarken Fächern Promotionen möglich sein sollen. Der DHV hat Bedenken.

17.12.2025

Landes-Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) hat am 16. Dezember auf einer Pressekonferenz in Schwerin den Entwurf der Regierung von Mecklenburg-Vorpommern für eine neues Landeshochschulgesetz (LHG M-V) vorgestellt. Die drei Fachhochschulen – in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar – werden demzufolge künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) heißen. An ihnen sollen gemäß Gesetzentwurf in "ausgewählten, forschungsstarken Fächern" Promotionen möglich sein, wobei die geforderte Forschungsstärke durch ein externes, wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt werden müsse. 

Darüber informierte das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten (WKM-MV) in einer Pressemitteilung. Das Promotionsrecht mache die HAWs deutlich attraktiver und stärke ihre wissenschaftliche Reputation. Zudem würden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht mehr gezwungen sein, das Land für die Promotion zu verlassen. Der wissenschaftspolitische Sprecher, Dirk Stamer (SPD), begrüßt die Novelle ausdrücklich: "Wenn wir die klügsten Köpfe nach Stralsund, Wismar und Neubrandenburg locken wollen, brauchen sie nicht nur gute Standortbedingungen, sondern auch echte Zukunftsperspektiven. Studierende überlegen es sich dreimal, ob sie an eine Fachhochschule gehen soll, bei der er sie keine realistische Chance auf eine Promotion haben." 

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hatte bereits im September zum vorgesehenen Promotionsrecht Stellung genommen und betont, wie wichtig es sei, sicherzustellen "dass im Rahmen von Promotionsverfahren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Gleichwertigkeit zu universitären Maßstäben gegeben ist und hohe Qualitätsstandards eingehalten werden". Näheres zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Verleihung des Promotionsrechtes sei durch das Ministerium durch Rechtsverordnung zu regeln. 

Kooperationen der Universitätsmedizin und Deregulierung 

Für die Universitätsmedizinen sieht das neue LHG den Ministeriumsangaben nach "eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Bauvorhaben" vor. Demzufolge erhalten die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock die Bauherreneigenschaft für alle Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Bisher lag diese bei der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung (SBL). 

Für die Finanzierung der Maßnahmen würden die Unimedizinen künftig Kredite aufnehmen, die über den Landeshaushalt abgesichert seien. „Mit dem Wechsel der Bauherreneigenschaft wird sichergestellt, dass die Universitätsmedizinen deutlich effizienter und schneller bauen können, um auf den Bedarf für die medizinische Versorgung und die Forschung zu reagieren", so Ministerin Martin. Dies sei ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der Universitätsmedizinen. 

Durch schlankere Prozesse und weniger bürokratische Hürden stärke das neue Gesetz die Hochschulautonomie, so das WKM-MV. Als Beitrag zur Deregulierung würden "insbesondere Anzeigepflichten der Hochschulen im Prüfungsrecht, bei der Gewährung von Forschungsfreisemestern oder der Bewirtschaftung der Körperschaftshaushalte" aufgehoben. In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf (Stand August) hatte der DHV diese Entbürokratisierungsvorhaben und "deregulierende Maßnahmen" als Stärkung der Hochschulautonomie "sehr begrüßt". 

Zugang zu Forschungsdaten, Gleichstellung und Mitwirkung 

Im Landeshochschulgesetz wird nach Ministeriumsangaben der freie Zugang zu Forschungsdaten (Open Access) gesetzlich verankert. Bislang seien Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung oftmals nur hinter Bezahlschranken erreichbar, was wissenschaftliche Innovationen sowie eine effektive und effiziente Zusammenarbeit behindere. Der DHV hat hierzu im September konstatiert, dass aus seiner Sicht "Leitprinzip jeder hochschulischen Regelung sein muss, dass ausschließlich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst entscheiden können müssen, ob sie ihre Werke im Rahmen von Open Access-Publikationen veröffentlichen wollen". Der Verband wendet sich mit Nachdruck gegen jeden Zwang zu einer bestimmten Publikationsform. 

Das neue Landeshochschulgesetz stärkt dem Ministerium zufolge die Gleichstellungsbeauftragten auf Fachbereichsebene. Ziel sei es, den Anteil der Frauen auf Professuren zu erhöhen. "Der DHV begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, mit dem Gesetz eine weitere Stärkung der Gleichstellung an den staatlichen Hochschulen herbeizuführen, um das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Hochschulbereich zu verwirklichen", heißt es dazu in der Stellungnahme der Berufsvertretung. 

Die studentische Mitwirkung in den Hochschulen werde ausgebaut. Neben dem verpflichtend vorgesehenen studentischen Prorektorat soll der Aufgabenkatalog der Studierendenschaften geschärft und erweitert werden. Im Gesetzentwurf werde klargestellt, dass es zu ihren ausdrücklichen Aufgaben gehört, sich nicht nur für eine Verbesserung der Lehre, sondern auch für eine Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen. Das Studium solle außerdem künftig flexibler und damit auch familienfreundlicher gestaltet werden. Auf die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern könnten die Hochschulen im Rahmen des Nachteilsausgleichs im Einzelfall reagieren. 

Ausblick auf den weiteren Beschlussprozess 

Der Gesetzentwurf wird den Angaben des Ministeriums zufolge umgehend dem Landtag zugeleitet, der nach bisheriger Planung in seiner Januarsitzung darüber beraten wird.

Promotionsrecht an HAWs 

Das CHE – Centrum für Hochschulentwicklung hat im April 2025 in einer bundesweiten Analyse festgestellt, dass mittlerweile zwölf der 16 Bundesländer gesetzliche Regelungen geschaffen haben, die ausgewählten HAW oder HAW-Verbünden ein eigenes Promotionsrecht einräumen. Vorreiter war 2016 das Bundesland Hessen. 2023 hatten demnach bereits die Hälfte der Bundesländer den HAWs ein eigenständiges Promotionsrecht gewährt.

cva