Das Bild zeigt Studierende auf einer Treppe aus der Vogelperspektive.
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Kommentar
Stärkung!?

Das nordrhein-westfälische Hochschulstärkungsgesetz sorgt für Diskussionen. Es bedroht die Autonomie und Funktionalität der Hochschulen.

Von Yvonne Dorf 03.03.2025

"Gegen Machtmissbrauch an Hochschulen", "im Schulterschluss mit den Hochschulen" heißt es in einer Presseerklärung des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums im September 2023 unter Bezugnahme auf eine Selbstverpflichtungserklärung der Landeshochschulen. Aus den damaligen Eckpunkten einer Gesetzesnovelle ist das Hochschulstärkungsgesetz geworden, das seinen Namen nicht verdient.

Statt den Besonderheiten des Wissenschaftssystems Rechnung zu tragen, werden Hochschulen durch detailsteuernde Regelungen gegängelt und ihrer Autonomie beraubt. Statt sie an ihrer Selbstverpflichtungserklärung zu messen, wird vorschnell – handwerklich noch dazu verunglückt – verrechtlicht.

Bei Machtmissbrauch geht es immer um menschliches Versagen. Niemand bestreitet, dass auch an Hochschulen Machtmissbrauch existiert. Doch wenn ein Gesetz den Eindruck vermittelt, Hochschulen stünden qua Institution und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer qua Amt unter Missbrauchsverdacht, stärkt das weder Engagement noch Gestaltungskraft und den so beschworenen Schulterschluss, sondern bedroht die Autonomie und Funktionalität der Hochschulen, die Rechtssicherheit und das Sicherheitsgefühl der Hochschulangehörigen.

Es bedarf schnell und unter Einbindung auch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer Novelle, die nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht ist. 

Nordrhein-Westfalen muss seine Hochschulen stärken, aber nicht in gefährlicher Weise überregulieren.