Ein Forscher testet einen Industrieroboter
mauritius images/Cultura/Monty Rakusen

Stifterverband
Standards für Promotionen mit Unternehmen

Die Kooperation von Unternehmen und Hochschulen in Promotionsverfahren wird kontrovers diskutiert. Der Stifterverband hat Empfehlungen vorgelegt.

13.03.2018

Der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft hat die gemeinsame Verantwortung für ein Promotionsvorhaben betont, das in Kooperation mit Unternehmen, Hochschulen und Promovierenden gestaltet wird. Es gebe eine "Vielzahl unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit" von der alle Seiten profitieren könnten. In seinen "Empfehlungen zur guten Praxis von Promotionen in Kooperation mit Unternehmen" spricht sich der Stifterverband allerdings auch für "Geheimhaltungsvereinbarungen" aus sowie dafür, dass auch das Unternehmen berechtigt sein solle, einen Kandidaten und auch ein Thema vorzuschlagen.

Der Verband betont, dass in solchen Kooperationen häufig der erste Schritt für Karrierewege von der Wissenschaft in die Wirtschaft erleichtert werden könnte. Mittlerweile verlassen nach Angaben des Verbandes neun von zehn Promovierten die akademische Wissenschaft und nehmen in der Wirtschaft eine Beschäftigung auf. Ein Teil kehre allerdings später wieder in Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zurück.

Beide Seiten müssten "vertrauensvoll kooperieren". Weder dürften Unternehmen suggerieren, sie würden den Doktorgrad verleihen, noch sollten Hochschulprofessoren Themen ablehnen, nur weil sie aus der Forschung eines Unternehmens stammen oder der Doktorand nicht bei ihnen am Lehrstuhl arbeitet, betont der Verband. Die vom Stifterverband empfohlenen Qualitätsstandards orientieren sich an den unterschiedlichen Formen von Kooperationen. Sie wurden zusammen mit Vertretern aus Hochschulen, Unternehmen und Wissenschaftsorganisationen erarbeitet.

Hochschule ist "Trägerin des Promotionsverfahrens"

In den "Empfehlungen" wird betont, dass die promotionsberechtigte Hochschule Trägerin des Promotionsverfahrens sein soll. Für Regelungen zur Promotion, insbesondere zur Zulassung und Eröffnung des Promotionsverfahrens seien Fakultäten und Fachbereiche verantwortlich.

Die Betreuer seien Hochschullehrer, deren Rolle in Promotionsordnungen der Hochschulen festgelegt sei. Der Promotionskandidat müsse sich mit dem Betreuer über das Promotionsthema verständigen und eine eigenständige Forschungsleistung erbringen. Das Unternehmen müsse in Absprache mit der Hochschule die institutionelle Einbettung im Sinne möglichst guter Rahmenbedingungen für den Promovierenden prüfen. Zudem solle es einen wissenschaftlich qualifizierten Mentor stellen, der im Unternehmen den Promovierenden betreue. Die eigene Rolle im Forschungsvorhaben und Promotionsverfahren müsse ein Betrieb eindeutig benennen sowie auf Formulierungen verzichten, die suggerierten, man könne im Unternehmen promovieren. Die Regeln des Betreuungsverhältnisses sollen in einer "Betreuungsvereinbarung" festgeschrieben werden.

Unternehmen können Kandidaten und Themen vorschlagen

Den Empfehlungen zufolge soll das Unternehmen berechtigt sein, einen Kandidaten und auch ein Thema vorzuschlagen. Die Eignung des Kandidaten müsse aber der Promotionsausschuss der Hochschule feststellen. Die Themenfestlegung erfolge "dialogisch" zwischen Promotionskandidat und Betreuer. Das Promotionsthema werde unter Berücksichtigung der vermutlich entstehenden Ergebnisse so gewählt, dass diese voraussichtlich nicht schutzbedürftig seien und die Ergebnisse veröffentlicht werden könnten. Etwaige "Geheimhaltungsfragen" sollten frühzeitig, möglichst zu Beginn des Promotionsvorhabens, geklärt werden. Allerdings könne durch "Geheimhaltungsvereinbarungen" die Vertraulichkeit beim Austausch "unternehmensspezifischer oder sonstiger sensibler Unternehmensdaten" sichergestellt werden.

Der Stifterverband sieht in dem Ausbau der Promotionen in Kooperation mit Unternehmen Handlungsbedarf. Von insgesamt 196.000 Promovierenden haben rund 70 Prozent der Doktoranden bereits zwei Jahre nach ihrer Promotion die Hochschulen verlassen und gehen zumeist in die Wirtschaft. Aber nur knapp 10 Prozent der Promotionen werden in Kooperation mit Unternehmen durchgeführt. Bei diesen Kooperationen sind die Doktoranden entweder im Unternehmen beschäftigt oder ihre Stelle an der Hochschule wird über Drittmittelprojekte aus der Wirtschaft finanziert.

gri