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Befristungen
Studie sieht Schwächen bei Novelle des WissZeitVG

Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sollte die Möglichkeiten zur Befristung klarer eingrenzen. Das hatte laut einer Studie kaum Effekt.

14.03.2020

Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 hat die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nur bedingt verbessert. Die Laufzeiten von befristeten Arbeitsverträgen an Hochschulen haben sich im Schnitt verlängert, der Befristungsanteil ist jedoch unverändert hoch. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Forscherin Dr. Freya Gassmann, die die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) veröffentlicht und kommentiert hat. Das Gesetz sei in vielen Gesprächen als "Kosmetik" bewertet worden, "die aufgrund einer schlechten Grundfinanzierung zustande komme", so die Autorin.

Die durchschnittliche Vertragsdauer von angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich auf Grundlage einer Analyse von Stellenausschreibungen von 24 Monaten auf 28 Monate verlängert. Dabei liege der Mittelwert inzwischen bei drei Jahren, vor der Novelle habe er bei zwei Jahren gelegen. Die Autorin vermerkt, dass die tatsächliche Dauer der Verträge sowie die von Folgeverträgen von den Angaben in den Stellenausschreibungen der Erstverträge abweichen könnten.

Die Personalabteilungen der Hochschulen kontrollierten laut Studie, ob die Vertragsdauer – wie durch die Novelle vorgegeben – der Dauer eines Projektes entspreche beziehungsweise der angestrebten Qualifikation "angemessen" sei. Dabei hätten die Hochschulen durch den Begriff der "Angemessenheit" jedoch viel Gestaltungsspielraum und legten auch "Qualifizierung" sehr unterschiedlich aus.

Viele der befragten Hochschulen definierten nicht nur die Vorbereitung auf eine Promotion oder Habilitation als "Qualifizierung", sondern auch die Mitarbeit an wissenschaftlichen Publikationen oder im Projektmanagement. Dadurch liegt der Anteil der befristet Beschäftigten unter angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laut einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für die Studie bei 89 Prozent, vor der Novellierung des Gesetzes seien es 90 Prozent gewesen. 

Die Auswirkungen des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bewerten derzeit im Auftrag des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auch die Bietergemeinschaft Interval GmbH und das HIS-Institut für Hochschulentwicklung. 2022 sollen die Ergebnisse vorliegen.

kas