Hochschulrahmenvereinbarung 2027-2034
Thüringer Hochschulen erhalten 3,1 Milliarden Euro
Die Thüringer Landesregierung hat am 18. August einen Entwurf für die Finanzierung der Hochschulen des Bundeslands beschlossen, wie Landeswissenschaftsminister Christian Tischner (CDU) auf einer Pressekonferenz mitteilte. In der neuen Hochschulrahmenvereinbarung stehen den zehn staatlichen Hochschulen für fünf Jahre demnach gut 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung, die vom Land finanziert werden. Während die Rahmenvereinbarung insgesamt erstmals für acht Jahre von 2027 bis 2034 gelte, sei die Finanzierung zunächst nur bis 2031 geplant, führte Tischner aus. Nach einer Evaluation 2030 sollen Land und Hochschulen über die Mittel für die restlichen drei Jahre verhandeln. Die Finanzierung sei von Haushaltssperren ausgenommen, betonte er.
Laut Staatssekretär Professor Steffen Teichert werden die Finanzmittel in drei Budgets gegliedert. Das sogenannten Vereinbarungsbudget enthalte die Gelder, die direkt an die Hochschulen fließen sollen. In einem "zentralen Budget" seien Mittel enthalten, die vom Land verwaltet werden, darunter Beiträge zur Bund-Länder-Vereinbarung und für das bereits existierende gemeinsame IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen. Als neues Budget sei das "Strategie- und Kooperationsbudget" geplant. Mit rund 35 Millionen Euro sollen daraus bis 2031 hochschulübergreifende Kooperationen gefördert werden.
Wie das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) bereits Ende Juni mitgeteilt hat, liege die jährliche Steigerungsrate des finanziellen Gesamtrahmens zwischen 1,24 und 1,75 Prozent. Laut Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurde in der Verlängerung der bisherigen Vereinbarung Ende 2025 noch eine Steigerung von 3,5 Prozent festgelegt.
Landesregierung legt den Fokus auf Hochschulkooperationen
Übergeordnete Ziele der Rahmenvereinbarungen sind laut Landeswissenschaftsminister Tischner, den Hochschulen Planungssicherheit zu geben, ihre Eigenverantwortlichkeit zu stärken, Kooperationen zu fördern und ihre Gestaltungsspielräume zu erweitern. "Die Vereinbarung reagiert auf den demografischen Wandel und eine zwischen den Fächern und Standorten sehr unterschiedliche Nachfrage. Sie reagiert auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen um Studierende und um Fachkräfte", erklärte er. Demnach sollen die zehn staatlichen Hochschulen bis 2034 "erkennbare, unterschiedliche, aber aufeinander bezogene Profile" entwickeln und sich durch gemeinsame Lehre, bessere Anerkennung und flexiblere Wechselmöglichkeiten stärker vernetzen.
Staatssekretär Teichert führte aus, dass mithilfe des Hochschul-IT-Zentrums unter anderem universitätsübergreifende Online-Lehrveranstaltungen geschaffen und nicht ausgelastete Mehrfachangebote an den Universitäten abgebaut werden sollen. Das Land verordne nicht, Studiengänge zu schließen, betonte er. Es gehe darum, Studiengänge, die an einem Standort wenig genutzt werden, mit anderen Orten zu verknüpfen. Durch die Maßnahmen will die Landesregierung dem Rückgang der Studierenden in Thüringen entgegenwirken. Laut Teichert soll deren Zahl zukünftig wieder konstant bei etwa 50.000 gehalten werden. Aktuell liege sie bei circa 44.500, sagte der Staatssekretär.
Stärkere Vernetzung plant die Thüringer Landesregierung auch in der Forschung durch die Einrichtung gemeinsamer Verbünde. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen sich Forschungsinfrastrukturen ohne bürokratische Hürden teilen können, so Teichert. Um den Beitrag der Hochschulen zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft zu erleichtern, würden verstärkt sogenannte Verbundprofessuren eingerichtet, in deren Rahmen Professorinnen und Professoren zu 50 Prozent in einer Hochschule und zu 50 Prozent außerhalb tätig sind.
Hochschulen seien "Knotenpunkte der regionalen Fachkräftesicherung", fügte Tischner an. Studierende und Unternehmen müssten frühzeitig in Kontakt miteinander treten. Internationale Studierende sollen durch den Ausbau interkultureller Angebote sowie Möglichkeiten zum Spracherwerb besser auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet werden, so Teichert.
Vereinbarung soll im Januar in Kraft treten
Laut Landesregierung soll die neue Hochschulrahmenvereinbarung ab dem 1. Januar 2027 gelten. Geplant ist, den Entwurf im September in erster Lesung in den Landtag zu geben und anschließend in den zuständigen Ausschüssen verhandeln zu lassen. Die zweite Lesung und Entscheidung des Landtags soll für November oder Dezember anberaumt werden. Parallel würden die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen verhandelt, erklärte Tischner.
Dem aktuellen Kabinettsentwurf waren umfangreiche Verhandlungen und Diskussionen vorausgegangen. Die Vereinbarung, die eigentlich Ende 2025 auslaufen sollte, wurde deshalb bis Ende 2026 verlängert.
hae