

Antisemitismus
TU-Präsidentin beantragt Disziplinarverfahren gegen sich
Die in der Kritik stehende Präsidentin der Technischen Universität (TU) Berlin, Geraldine Rauch, hat bei der Wissenschaftsverwaltung ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Sie wolle sich den Vorwürfen stellen und eine objektive Aufklärung ermöglichen, sagte sie am Mittwoch zu Beginn der Sitzung des Akademischen Senats der TU. In der Sitzung des Akademischen Senats der TU sollte über den Verbleib der Präsidentin abgestimmt werden. Der Akademische Senat setzt sich aus Hochschullehrkräften, akademischen Mitarbeitenden, Studierenden und Mitarbeitenden in den Bereichen Technik, Service und Verwaltung zusammen.
Rauch entschuldigte sich außerdem erneut dafür, einen antisemitischen Post im Internet mit einem "Gefällt mir" markiert zu haben und sprach von "tiefer Reue". Rauch kündigte unter anderem an, künftig bei möglichen antisemitischen Protesten auf dem Hochschulgelände umgehend zu reagieren. Sie wolle jüdischen Studierenden nun Sprechstunden anbieten. Auch eine Beratungsstelle für Betroffene von Antisemitismus soll ausgebaut werden.
Das Bundesdisziplinargesetz sieht fünf Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte vor, die ihre dienstlichen Pflichten verletzt haben. Möglich sind ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Senat: TU-Präsidentin soll über ihre Zukunft entscheiden
Geraldine Rauch soll nach Ansicht des Akademischen Senats der Technischen Universität Berlin bis zum frühen Donnerstagabend selbst entscheiden, ob sie an der Hochschule bleiben will oder nicht. Das Gremium habe am Mittwoch nicht über den Verbleib Rauchs abgestimmt, sagte die Leiterin des Gremiums, Annette Hiller, am Mittwoch nach der viereinhalbstündigen Sitzung. "Der Akademische Senat hat keine Entscheidung in dem Sinne gefällt. Er appelliert an seine Präsidentin, entweder zu bleiben oder den Hut zu nehmen", sagte Hiller. Der Fehler Rauchs sei nicht so schwerwiegend, dass man eindeutig sage, die Präsidentin müsse abgewählt werden. Sie habe die TU aber schwer beschädigt.
Unter den 25 Mitgliedern wurde ein Meinungsbild erhoben, ob Rauch an der Hochschule bleiben soll oder nicht. Dieses Meinungsbild habe man der Präsidentin mitgeteilt und die Entscheidung, ob sie nun an der Hochschule bleiben wolle oder nicht, in ihre Hände gelegt. Rauch habe 24 Stunden Zeit, sich zu äußern. Am Donnerstag solle auch öffentlich bekannt gemacht werden, wie sich das Gremium in der Meinungsumfrage geäußert habe, sagte eine Sprecherin. "Der Akademische Senat ist sich einig, dass Frau Rauch definitiv keine Antisemitin ist und verurteilt die mediale Hetze, die sehr, sehr persönlich auf sie gerichtet war, scharf. Er ist aber auch der Auffassung, dass sie unstreitbar einen schwerwiegenden Fehler begangen hat", sagte Hiller.
"Der Akademische Senat ist sich einig, dass Frau Rauch definitiv keine Antisemitin ist."
Annette Hiller, Leiterin des Akademischen Senats der TU Berlin
Der Senat habe lange darüber diskutiert, ob Rauch die "Suppe, die sie der TU eingebrockt hat, nun selber auslöffeln oder den Hut nehmen und gehen" solle. Am Ende habe sich der Senat entschieden, ein Meinungsbild zur Frage zu erheben, ob die Präsidentin zurücktreten soll oder nicht.
Sondersitzung des TU-Kuratoriums am Montag
Am kommenden Montag kommt das Kuratorium der TU – der Aufsichtsrat – zu einer Sondersitzung zum Fall Rauch zusammen. Möglich ist, dass dieses Gremium sich für eine Abwahl entscheidet. Allerdings würde dann das Thema noch einmal in den Akademischen Senat gehen, der dazu laut Hiller ganz klar Stellung beziehen müsste. Letztlich müsste der Erweiterte Akademische Senat entscheiden.
Dieser Artikel wurde am 6.6. um 9:20 Uhr aktualisiert und am 5.6. erstmals veröffentlicht.
dpa