Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Überarbeitetes Wissenschaftsfreiheits-Gesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes angenommen. Vorgelegt hatte den Entwurf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Die enthaltenen neuen Regelungen ermöglichen eine flexiblere Handhabung des bisher geltenden Besserstellungsverbots.
Laut Mitteilung des BMFTR sollen projektgeförderte, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Für die dafür bezahlten Gehälter oder Gehaltsbestandteile dürfen sie keine öffentlichen Mittel einsetzen. Bisher mussten diese Einrichtungen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot in Einzelanträgen Jahr für Jahr beantragen. "Die Einrichtungen verfügen nach der Neuregelung künftig über mehr Flexibilität bei der Vergütung", so das BMFTR.
Forschungsministerin Bär erläuterte, dass die Entscheidung Teil des Bemühens der Bundesregierung um moderne Rahmenbedingungen in der deutschen Wissenschaft sei. "Die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes steigert die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland und unterstützt somit auch das Ziel der Hightech Agenda Deutschland, unser Land zum Top-Technologieland zu machen", sagte die Ministerin laut Mitteilung. Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots war ein im Koalitionsvertrag explizit genanntes Ziel der Regierungskoalition.
cpy