Bund-Länder-Vereinbarung
Programm gegen Sanierungsstau an Hochschulen beschlossen
Bund und Länder haben sich am 9. Februar im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über ein Investitionsprogramm zur Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen geeinigt. Laut der Bund-Länder-Vereinbarung stehen den Ländern von 2026 bis 2029 jährlich bis zu einer Milliarde Euro für Bau, Sanierung und Modernisierung von Wissenschaftsinfrastrukturen und Kitas zur Verfügung. Die Entscheidung darüber, wie viele Mittel in welchen Förderbereich fließen, obliege den einzelnen Ländern. Man wolle damit "neue Dynamik in den Hochschulbau bringen und gezielte Impulse für eine leistungsfähige Wissenschaftsinfrastruktur setzen", meldete die GWK. Die Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung werden demzufolge auf Grundlage einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
"Der Austausch wurde getragen vom gemeinsamen Ziel, bereits 2026 Investitionen zu ermöglichen."
Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär lobte die in einem "Kraftakt" erzielte Einigung: "Der Austausch wurde getragen vom gemeinsamen Ziel, bereits 2026 Investitionen zu ermöglichen und zügig spürbare Impulse vor Ort, also in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, zu setzen". Der stellvertretende GWK-Vorsitzende und niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs ergänzte, dass "die Mittel schnell und unbürokratisch wirken und den Ländern echten Handlungsspielraum geben, Projekte vorzuziehen und Prioritäten passgenau vor Ort zu setzen".
Thüringen erhält beispielsweise in Folge der getroffenen GWK-Vereinbarung bis 2029 rund 102 Millionen Euro, für Sachsen-Anhalt sind es etwa 105 Millionen und für Sachsen 194 Millionen Euro. In der Bund-Länder-Vereinbarung wird betont, dass den Ländern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zudem weitere Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung stünden.
HRK äußert sich zurückhaltend optimistisch
Dazu erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Professor Walter Rosenthal am selben Tag, dass die Hochschulen die Einigung ausdrücklich begrüßen. Sie sei notwendig, damit "der Bund dringend benötigte Mittel für Investitionen in den Hochschulbau, auch für die Sanierung bestehender Gebäude, bereitstellen kann". Allerdings liege der allgemein anerkannte Investitionsbedarf bei den Hochschulen in Deutschland im dreistelligen Milliardenbereich und lasse sich nicht innerhalb von vier Jahren mit den nun bereitgestellten Mitteln decken.
"Die Vereinbarung kann bereits laufende oder geplante Sanierungsvorhaben in den Hochschulen deutlich beschleunigen."
Professor Walter Rosenthal, HRK-Präsident
"Die Vereinbarung kann bereits laufende oder geplante Sanierungsvorhaben in den Hochschulen deutlich beschleunigen und vor allem auch zusätzliche Maßnahmen ermöglichen", erklärte Rosenthal. Das gelinge aber nur, wenn die Länder bisher gemachte Mittelzusagen auch einhielten, Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachten und die Handlungsspielräume der Hochschulen erweiterten. Für den Erfolg der Vereinbarung sei es dem HRK-Präsidenten zufolge nun wichtig, gemeinsam mit den Hochschulen rasch zusätzliche Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu starten. Zudem sollten die Länder einen strategischen Planungsprozess aufsetzen, um den Sanierungsstau langfristig aufzulösen.
Kritik kam von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), wonach die Verteilungsfrage nach unten delegiert und zwei Bildungsbereiche gegeneinander ausgespielt würden. Es handle sich bei der Summe außerdem um einen "Tropfen auf den heißen Stein". In einem aktuellen Positionspapier des Vereins der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands (KUniD) heißt es, man begrüße zwar die Vereinbarung, lehne aber eine Verteilung auf die verschiedenen Einrichtungsarten ab, da die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bereits an anderen Bundesmitteln teilhaben würden. Eine klare Priorisierung in Abstimmung zwischen den Ländern und den Hochschulen sowie bürokratiearme Prozesse seien absolut notwendig. Man benötige mindestens 60 Milliarden Euro, um dem Investitionsstau zu begegnen. Man sehe in der Vereinbarung deshalb eher einen Einstieg in ein künftiges Zusammenwirken.
cva