Ein Irrgarten aus dunkelgrauen, verschieden hohen Betonpfeilern, die wie ein Friedhof wirken: Berliner Mahnmal für die in Deutschland und ganz Europa ermordeten jüdischen Menschen.
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Diskriminierung
Umstrittene Antisemitismus-Resolution für Hochschulen beschlossen

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit für den ergänzenden Fachantrag gestimmt. Wissenschaft und Hochschulen hatten ihn kritisiert.

30.01.2025

Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen sollen nach dem Willen des Bundestags entschlossen bekämpft werden. Das fordert ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP, den das Parlament am 29. Januar mit großer Mehrheit beschlossen hat. 

Demnach soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Kultusministerinnen und Kultusministern sowie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) dafür sorgen, dass antisemitisches Verhalten an Bildungseinrichtungen zu Sanktionen führt: "Dazu gehören die konsequente Anwendung des Hausrechts, der temporäre Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur (...) Exmatrikulation." Gefordert wird eine stärkere Unterstützung der Antisemitismus-Forschung und die einheitliche Geltung der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).

Neben den Antragstellern stimmte auch die AfD für den Forderungskatalog. Widerstand kam lediglich vom BSW und der Linken. Deren Bildungspolitikerin Nicole Gohlke warf den Initiatorinnen und Initiatoren vor, den Einsatz von Polizei und Geheimdiensten zu fordern, statt Brücken zu bauen und Räume für Dialog zu schaffen.

Sorge um Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit

Aus der Wissenschaft wurde bereits im November Kritik an den Plänen laut, die Hochschulrektorenkonferenz bezog in ihrer Entschließung vom 19. November Stellung ("Forschung & Lehre berichtete"). "Die Resolution enthält Forderungen, die auch bei besten Absichten als Einfallstor für Einschränkungen und Bevormundung etwa in der Forschungsförderung verstanden werden könnten", erklärte HRK-Präsident Professor Walter Rosenthal damals.

Allerdings sind Bundestagsresolutionen rechtlich nicht bindend, sondern stellen eine Empfehlung dar. Entsprechend habe Wissenschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) gestern im Wissenschaftsausschuss betont, ob sich die Hochschulen für Antisemitismusklauseln entscheiden würden oder nicht, liege bei ihnen. "Zeit Wissen3" zitiert ihn weiter: "Ich respektiere die Entscheidung der Hochschulen."

dpa/hes