Europäischer Gerichtshof
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Luxemburg
Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat das ungarische Hochschulgesetz für rechtswidrig erklärt. Die Politik in Budapest reagierte empört.

06.10.2020

Das ungarische Hochschulgesetz verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Das Gesetz, mit dem die von US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) aus Ungarn vertrieben wurde, verletze unter anderem EU-Grundrechte, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-66/18). Zuvor war bereits ein Urteil des Gerichtshofs zu demselben Ergebnis gekommen.

Das Hochschulgesetz verstoße unter anderem gegen Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht – dem GATS-Abkommen. Zudem werde die EU-Grundrechte-Charta verletzt, etwa mit Blick auf das Recht auf akademische oder unternehmerische Freiheit. Auch gegen das Recht der Niederlassungsfreiheit werde verstoßen. Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Ungarn müsse nun unverzüglich Schritte einleiten, um die nationalen Vorschriften mit EU-Recht übereinzubringen, sagte ein Sprecher. Die EU-Kommission werde das genau beobachten. Man messe der akademischen Freiheit großen Stellenwert bei.

Die ungarische Justizministerin Judit Varga äußerte sich derwil missbilligend über das Urteil des EuGH. "Man kann nicht ein Gesetz erlassen, das die Soros-Universität in eine vorteilhaftere Lage versetzt als ungarische Universitäten", erklärte sie in Verteidigung des Hochschulgesetzes. Kritikern zufolge schreibt dagegen das offenbar auf die CEU zugeschnittene Gesetz Anforderungen vor, von denen von vornherein klar war, dass sie die amerikanische Top-Universität nicht erfüllen konnte.

Ungarn werde das Urteil laut Mitteilung "entsprechend den Interessen der ungarischen Menschen umsetzen", sagte Varga weiter. Beobachter gehen davon aus, dass die CEU selbst bei einer Rücknahme des Gesetzes den schon vollzogenen Umzug nach Wien kaum mehr rückgängig machen kann.

Das ungarische Gesetz schrieb vor, dass ausländische Universitäten auch im Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die von Soros geförderte und internationale renommierte Central European University verkündete aufgrund des Gesetzes Ende 2018 <link central-european-university-in-wien-als-privatuni-akkreditiert-1951>den Umzug von Budapest nach Wien.

Es ist bereits das vierte Mal dieses Jahr, dass der EuGH in politisch brisanten Fällen gegen die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban entscheidet. Anfang April urteilten die Richter, dass Ungarn sich in der sogenannten Flüchtlingskrise nicht hätte weigern dürfen, an der Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien teilzunehmen. Sechs Wochen später erklärte der EuGH die Unterbringung von Asylbewerbern in Ungarns Transitlagern für rechtswidrig. Fünf Wochen darauf urteilten die Richter, das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht.

aktualisiert: 6.10.20, 15:00 Uhr

dpa/kas