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Universität Göttingen
Verwaltungsgericht Göttingen überprüft Wahl Spouns

Nach Protesten gegen die Wahl Sascha Spouns zum Präsidenten der Universität Göttingen liegt nun auch eine Konkurrentenklage vor.

09.08.2019

Die Wahl von Sascha Spoun zum neuen Präsidenten der Universität Göttingen wird Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Ein Konkurrent im Bewerbungsverfahren hat nach Informationen von Forschung & Lehre beim Verwaltungsgericht Göttingen eine "einstweilige Anordnung" beantragt, der Universität Göttingen zu verwehren,  den gewählten Präsidenten der Universität mit Professor Sascha Spoun zu ernennen.

Mit einem Konkurrentenstreitverfahren kann ein nicht zum Zuge gekommener Bewerber seinen sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch verfolgen, der ihm ein Recht auf eine faires und gerechtes, insbesondere nicht einzelne andere Bewerber bevorteilendes Findungs- und Wahlverfahren gibt. Damit prüft das Verwaltungsgericht Göttingen die von vielen Professorinnen und Professoren in Göttingen erhobenen Einwände gegen das Findungs- und Auswahlverfahren von Spoun.

Bereits seit Wochen kommt die Universität Göttingen wegen der Wahl Sascha Spouns zum neuen Präsidenten nicht zur Ruhe. In einer Protestnote hatten 49 Professorinnen und Professoren der Universität vorgeworfen, Spoun habe kein Konzept zur Hochschulentwicklung vorgelegt, das es rechtfertigen würde, ihn als alternativlos zu präsentieren. Zudem habe es sehr wohl personelle Alternativen gegeben. Auch habe in "verfahrenstechnischer Hinsicht" bisher der Verdacht nicht ausgeräumt werden können, dass Spoun als "Berater", als der er sich selbst bezeichne, Einsichten in den Besetzungsvorgang des schließlich ihm selbst übertragenen Amtes nehmen konnte, die ihm zum Vorteil gereicht hätten.

Außerdem wird Spoun vorgeworfen, für die Position nicht ausreichend qualifiziert zu sein. Er sei nicht habilitiert und Gastprofessor an der Hochschule St. Gallen. Der Ausschreibungstext verlangt demgegenüber eine Person mit "internationaler wissenschaftlicher Reputation und profunden Lehrerfahrungen". Auch die Rolle und Beteiligung der von der Universität eingeschalteten Personalberatungsfirma könnte eine Rolle spielen. Der Deutsche Hochschulverband unterstützt den Kläger mit einer Prozesskostenhilfe.

gri