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Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Vorrang der Qualifizierungs-Befristung stößt auf Ablehnung

Wissenschaftsverbände kritisieren den geplanten Vorrang der Qualifizierungsbefristung im WissZeitVG-Entwurf. Sie sehen weiterhin Reformbedarf.

01.06.2026

Wissenschaftsorganisationen begrüßen den Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) als ersten Schritt in die richtige Richtung. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat diesen am 28. Mai vorgelegt." Der Deutsche Hochschulverband (DHV) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sehen insbesondere die vorgesehenen Mindestlaufzeiten für Erstverträge in der Promotions- sowie Postdoc-Phase als Fortschritt. Der DHV lobt in seiner Presseerklärung vom 1. Juni zudem ausdrücklich die Ausweitung der Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte. Das Ende des Reformbedarfs sehen DHV und Wissenschaftsrat (WR) mit der Novellierung des WissZeitVG nicht gekommen und fordern die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Personalstrukturen.

Negative Folgen von Vorrang der Qualifizierungsbefristung befürchtet

Mit Blick auf die konkreten Novellierungspläne des BMFTR äußern sowohl DHV als auch HRK Kritik vor allem am geplanten Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung. "Was den Schutz der Beschäftigten stärken und den Zugang zu familienbedingten Verlängerungen erleichtern soll, könnte in der Praxis zu einem Bumerang werden", warnt DHV-Präsident Professor Lambert T. Koch laut Meldung. Müssten Projekte trotz Eltern- oder Ausfallzeiten fristgerecht abgeschlossen werden, seien häufig Vertretungslösungen erforderlich, erklärt er und merkt an: "Sind die Projektmittel zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft, müssten notwendige Vertragsverlängerungen aus den ohnehin angespannten Grundhaushalten der Hochschulen gestemmt werden."

Auch für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft könnte eine solche Regelung laut DHV negative Folgen haben. Gerade bei kurzlaufenden, industrienahen Forschungsprojekten könnte die Personalgewinnung erschwert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Drittmittelbefristung erst nach der vollständigen Ausschöpfung der Qualifizierungsbefristung gegeben seien, so die Meldung. Die Kombination aus dem Vorrang für Qualifizierungsbefristungen und Mindestvertragslaufzeiten könne darüber hinaus dazu führen, dass kürzer laufende Forschungskooperationen unterblieben, weil bei fehlenden Haushaltsstellen Anschlussfinanzierungen nicht gesichert werden könnten, betonte der DHV.

Auch HRK-Präsident Professor Walther Rosenthal hält einen Vorrang der Qualifizierungs- vor der Drittmittelbefristung für problematisch. Am 29. Mail mahnte er in einer Pressemeldung: "Nicht jedes Drittmittelprojekt, vor allem wenn Partnern aus Industrie und Wirtschaft beteiligt sind, wird hinsichtlich seiner Laufzeit die gewünschte Mindestlaufzeit der Qualifizierungsbefristung umfassen können." Vielfach dienten solche Projekte ohnehin nicht der wissenschaftlichen Qualifizierung im engeren Sinn. "Die geplante Neuregelung verkennt die gesellschaftliche Funktion und gesetzliche Aufgabe der Drittmittelforschung", so Rosenthal.

DHV: Reform benachteiligt diejenigen, die Promotion zügig abschließen

Neben dem Vorrang der Qualifizierungsbefristung kritisierte der DHV die aus seiner Sicht weiterhin fehlende Rechtssicherheit bei der Definition von Beginn und Ende der Promotion sowie bei der Anrechnung von Zeiten einer Professurvertretung. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband außerdem mit Blick auf wissenschaftliche Karrierewege. Die geplante Abschaffung der Restzeitübertragung von der Prädoc- in die Postdoc-Phase benachteilige beispielsweise gerade jene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Promotion besonders zügig abschließen würden, erläutert der DHV in seiner Pressemitteilung.

Auch Vertreterinnen und Vertreter des akademischen Mittelbaus äußerten sich im Wissenschaftsblog von Jan-Martin Wiarda am 29. Mai kritisch gegenüber dem Referentenentwurf. Für Promovierende ändere sich grundlegend nichts, während die Postdoc-Befristung durch den Wegfall der Übertrags-Möglichkeit nicht genutzter Befristungszeit aus der Promotionszeit sogar verschlimmert werde. Dies sei ein Fehlanreiz für Promovierende, die sechs Jahre auszureizen.

Verbände sehen weiteren Reformbedarf

Insgesamt korrigiere die geplante Reform nach Einschätzung von DHV-Präsident Koch zwar punktuelle Problemlagen, biete aber keine tragfähige Antwort auf die strukturellen Herausforderungen des deutschen Wissenschaftssystems. "Um einen echten Kulturwandel und verlässliche Karriereperspektiven zu erreichen, stehen Bund und Länder weiterhin in der Pflicht, gemeinsam die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für zusätzliche Dauerstellen neben der Professur zu schaffen", betont Koch in der Erklärung.

Auch der WR verweist in einer Stellungnahme gegenüber Forschung & Lehre auf die Weiterentwicklung der Personalstrukturen in der Wissenschaft. "Es ist gut, dass der Entwurf zum WissZeitVG nun vorliegt. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen brauchen an dieser Stelle Klarheit, damit sie ihre Personalstrukturen modernisieren können", sagt Birgit Spinath, Professorin für Pädagogische Psychologie an der Universität Heidelberg und Vorsitzende des Ausschusses Tertiäre Bildung des WR, der das Positionspapier "Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem" erarbeitet hat.

Personal in der Wissenschaft müsse anders gedacht werden als bislang: mit vielfältigen Stellenprofilen für eine Professionalisierung über das gesamte wissenschaftliche Leistungsspektrum, mit hoher Mobilität und Durchlässigkeit zwischen Einrichtungen, Ländern sowie auch zwischen Wissenschaft und Industrie, erklärt Spinath. Ziel seien attraktive Optionen – für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie für die wissenschaftlichen Einrichtungen, um eine zu ihrem jeweiligen Profil passende, funktionale Stellenstruktur zu entwickeln. "Das WissZeitVG ist in diesem großen Bild nur ein Mosaiksteinchen. Wichtig ist der Reformwille bei allen Beteiligten, jetzt das große Bild zu gestalten und die Personalstrukturen grundsätzlich zu verändern", betont sie in ihrer Stellungnahme. Die aktuellen Signale von Bund und Ländern in Richtung eines möglichen gemeinsamen Förderangebots für moderne Personal- und Organisationsstrukturen seien deshalb eine sehr gute Nachricht.

Der Referentenentwurf zur Novellierung des WissZeitVG liegt Wissenschaftseinrichtungen und -verbänden zur Stellungnahme bis zum 16. Juni vor.

hae