Illustration einer Menschenmenge, aus der einzelne Personengruppen ausgewählt werden
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Fachkollegienwahl 2023
Weichen für nächste Wahl der Fachkollegien gestellt

Kommendes Jahr werden die DFG-Fachkollegien neu gewählt. Die Fachgesellschaften können nun das Vorschlagsrecht für Kandidierende beantragen.

29.03.2022

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Fächerstruktur der Fachkollegien überarbeitet und damit die Rahmenbedingungen für die Fachkollegienwahl im Herbst 2023 und die kommende Amtsperiode (2024 bis 2028) festgelegt. Wie die DFG am Dienstag mitteilte, stehe damit fest, wie viele Plätze in welchen Fächern der Fachkollegien zu besetzen sind: Insgesamt seien kommendes Jahr 649 Personen in 49 Fachkollegien mit 214 Fächern zu wählen.

Vorab habe die DFG die Fächerzuschnitte intensiv geprüft, um mit der Fächerstruktur der Dynamik und Vielfalt der Forschung fachlich möglichst gerecht zu werden. Die neue Fächerstruktur und die Wahlordnung sind im Wahlportal der DFG einsehbar.

Um mit der Erstellung der Kandidierendenliste beginnen zu können, müsse wegen der Umstrukturierung nun geklärt werden, wem der DFG-Senat für die Wahl 2023 das Recht verleihen wird, Personen für eine Kandidatur vorschlagen zu dürfen. Wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage könnten dafür bis zum 29. April 2022 entsprechend angepasste oder neue Anträge stellen. Vorschlagsberechtigt seien zudem die Mitglieder der DFG und des Stifterverbandes.

Die Fachkollegien der DFG bewerten die eingereichten Förderanträge für Forschungsvorhaben und beraten die DFG bei der Weiterentwicklung ihrer Förderprogramme.

ckr