Visualisierung eines Datentunnels mit Binärcode, in dessen Mitte in roter Schrift das Wort research steht.
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Forschungsdatengesetz
Organisationen aus der Wissenschaft begrüßen Referentenentwurf

Seit letztem Dezember liegt ein Entwurf für das Forschungsdatengesetz vor. Die Wissenschaft reagiert positiv, sieht jedoch Verbesserungspotential.

04.03.2026

Mit dem Entwurf für ein Forschungsdatengesetz (FDG) ist ein wichtiger Schritt zur besseren Bereitstellung, Nutzung und Verknüpfung von Forschungsdaten aus öffentlicher Hand unternommen. Das ist der Grundtenor zahlreicher Stimmen aus dem Wissenschaftssektor, die nach Prüfung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) von Dezember 2025 in den letzten Wochen Stellung genommen haben. Handlungsbedarf sehen die Wissenschaftsorganisationen noch in den Details. Der Entwurf sollte demnach weiter auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Forschungsgemeinschaften zugeschnitten werden.

Mit dem geplanten Gesetz sollen zentrale Datenbestände für die wissenschaftliche Forschung zugänglich gemacht und zusammengeführt werden, um die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland zu erhöhen und ihn international wettbewerbsfähiger zu machen. Ziel des Gesetzes sei, so der Entwurf, das Innovationspotential der Forschung zu steigern. Zudem trage es zum Abbau von Bürokratiehürden bei, indem einheitliche Rechtsgrundlagen zur Datennutzung geschaffen und Datensilos (das heißt isolierte Datensammlungen) aufgebrochen würden.

Neben dem Zugang zu Daten und ihrer Zusammenführung zu Forschungszwecken sieht der Gesetzentwurf den Aufbau eines Deutschen Zentrums für Mikrodaten (DZM) beim Statistischen Bundesamt vor. Als unabhängige Einrichtung solle das Zentrum als zentrale Datenverarbeitungs- und Servicestelle für die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken dienen. Hier könnten sich öffentliche wie private Forschungseinrichtungen und Unternehmen für fünf Jahre akkreditieren lassen.

Zum Schutz sensibler und personenbezogener Daten ist angedacht, zusätzlich zur vorgesehenen Forschungsstelle eine Vertrauensstelle einzurichten, die an der Pseudonymisierung der Daten mitwirken soll. Das Zentrum sei zudem mit der federführenden Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben auszustatten, um Kohärenz in der Anwendung des Datenschutzrechts zu gewährleisten. Gleichzeitig werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für Bürgerinnen und Bürger gestärkt und Forscherinnen und Forscher zur Geheimhaltung verpflichtet. Zu diesem Zweck solle laut Entwurf eine Strafnorm eingeführt werden.

Wichtiger Schritt für Nutzung von Forschungsdaten

Die Reaktionen wissenschaftlicher Einrichtungen auf den Entwurf fallen im Allgemeinen positiv aus. So begrüßte beispielsweise die Allianz der Wissenschaftsorganisationen den Entwurf in einer offiziellen Stellungnahme und bezeichnete ihn als "wichtigen Schritt, um das Potential der in Deutschland vorhandenen Daten der öffentlichen Hand für die wissenschaftliche Forschung besser nutzbar zu machen." 

Die zur Allianz gehörende Leibniz-Gemeinschaft zeigte sich erfreut über die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, mit denen "dringend notwendige und lange von der Wissenschaft geforderte Verbesserungen in der deutschen Forschungsdatenlandschaft" umgesetzt würden.

Das Weizenbaum-Institut betonte in seiner schriftlichen Einordnung, der Entwurf schaffe "erstmals einen übergreifenden institutionellen und rechtlichen Rahmen für den datenschutzkonformen Zugang sowie die Zusammenführung und Nutzung von Daten für die Forschung".

Auch der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Digitalverband bitkom, die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sowie die Deutsche Hochschulmedizin begrüßten in öffentlichen Stellungnahmen den Entwurf als wichtigen Schritt zur besseren Nutzung, Verknüpfung und Bereitstellung von Forschungsdaten in Deutschland.

Klärungsbedarf bei begrifflichen Auslegungen

Trotz der grundsätzlich positiven Reaktionen aus dem Wissenschaftssektor sehen die Einrichtungen Nachbesserungsbedarf. So kritisierte die Allianz der Wissenschaftsorganisationen beispielsweise fehlende Klarheit darüber, wie das DZM Anträge auf Datenzugang und -zusammenführung prüfen wolle. Sie empfiehlt in ihrem Statement daher die Einsetzung von Gremien wie einem wissenschaftlichen Beirat und einer Ethikkommission. Hier sollten Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft beispielsweise bei Grundsatzfragen beraten oder Forschungsprojekte aus der Privatwirtschaft auf das öffentliche Interesse sowie mögliche Risiken hin prüfen.

Beim vorgesehenen Akkreditierungsverfahren für das DZM rät die Allianz, alle nationalen institutionell öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen pauschal zu akkreditieren: "Bei öffentlich finanzierter Forschung kann davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung die Kriterien für einen sorgsamen und sicheren Umgang mit den Daten erfüllt, und ein öffentliches Interesse angenommen werden kann." Bei Unternehmen hingegen müsse geprüft werden, ob eine mehrjährige Akkreditierung das nötige Datenschutzniveau gewährleiste. Das Weizenbaum-Institut empfiehlt zudem die Schärfung des Begriffs "öffentliches Interesse", um Auslegungsschwierigkeiten zuvorzukommen. Der Digitalverband bitkom wünscht sich des Weiteren konkretere Bestimmungen zu wissenschaftlichen Mindeststandards sowie zu datenschutzrechtlichen Maßnahmen und IT-Sicherheit, die zur Akkreditierung am DZM notwendig sein sollen.

Die Deutsche Hochschulmedizin und TMF weisen aus Perspektive der Medizin in ihren Stellungnahmen auf mögliche Problematiken hin, die sich an der Schnittstelle von FDG und bereits existierenden Vorgaben im Gesundheitswesen ergeben könnten. Hier seien Pflichten und Verantwortlichkeiten von Hochschulen, Universitätskliniken und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zu klären.

Um wissenschaftliche Forschung am DZM von Beginn an zu etablieren, raten die Allianz und die Leibniz-Gemeinschaft zur Schaffung begleitender Förderprogramme. Diese sollten möglichst schnell praktische Erfahrungen mit der Arbeit am DZM generieren und seine Akzeptanz in der Forschungsgemeinde sicherstellen.

hae