Fliegender Doktorhut, der mit einem Seil an einen Luftballon gebunden ist
mauritius images / Brain light / Alamy / Alamy Stock Photos

Nordrhein-Westfalen
Wissenschaftsrat empfiehlt Promotionsrecht für HAW

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW sollen Promotionen durchführen dürfen. Der Wissenschaftsrat mahnt dabei eine hohe Qualität an.

08.07.2022

Der Wissenschaftsrat (WR) hat am Freitag in einer Stellungnahme zum "Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen" empfohlen, diesem das eigenständige Promotionsrecht zu verleihen. Die gesetzliche Grundlage dafür hatte das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) 2019 in seinem Hochschulgesetz geschaffen.

Es sei ein Vertrauensvorschuss für das im Aufbau befindliche Kolleg, teilte der WR mit. Eine erneute Begutachtung sei nach einer siebenjährigen Probezeit vorgesehen, dann soll die Qualität der bis dahin absolvierten Promotionen ausschlaggebend sein.

Der Rat prognostizierte, dass die Verleihung des Promotionsrechts an Organisationseinheiten von Hochschulen für angewandte Forschung beziehungsweise Fachhochschulen (HAW/FH) Auswirkungen auf das gesamte deutsche Hochschulsystem haben werde. Damit einher gehe eine Diversifizierung von Promotionswegen und eine zunehmende Differenzierung der HAW. Teilweise würden sie sich in Forschungsleistung und -stärke den Universitäten annähern, so der WR.

Wie die Länder das Promotionsrecht für HAW geregelt haben

Bundesweit gibt es verschiedene Ansätze, um forschungsstarken Einheiten an HAW ein eigenständiges Promotionsrecht zu verleihen. Der Ansatz in NRW beinhaltet eine zentrale Dachstruktur mit thematisch-fachlichen Substrukturen. Dezentrale Ansätze, bei denen Promotionszentren einzelner HAW ein Promotionsrecht haben, gibt es in Hessen und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg ist ein Promotionsrecht in Planung. Diese Entwicklungen werde der WR weiter beobachten.

Das im Dezember 2020 gegründete Promotionskolleg in NRW umfasst laut Mitteilung die 21 staatlichen und staatlich anerkannten HAW des Landes und ist in acht thematische Abteilungen untergliedert. Diese Organisationsstruktur sei aufgrund der Verteilung über das ganze Land sehr komplex, aber tragfähig, urteilte der WR. Noch sei die Qualität der einzelnen Abteilungen unterschiedlich. Sie sollten daher "dringend eigenständige Forschungsstrategien erarbeiten". Bei den Qualitätsansprüchen an die Forschung seiner "professoralen Mitglieder" solle sich das Kolleg an den Universitäten orientieren.

"Wir möchten auch Professorinnen und Professoren an Universitäten dazu ermuntern, sich an diesen Organisationseinheiten und ihren Gremien zu beteiligen und auch weiterhin an kooperativen Promotionsverfahren mitzuwirken", betonte die WR-Vorsitzende Dorothea Wagner. Das könne ein einheitlich hohes Niveau der Promotion unterstützen.

Dem Promotionskolleg in NRW gehörten im November 2021 293 Promovierende, 247 professorale Mitglieder, 93 assoziierte Professorinnen und Professoren sowie 42 professorale Kooperationspartner von Universitäten an. Die Stellungnahme ist ab Montag online abrufbar.

ckr