Sommersitzungen 2026
WR spricht sich gegen "bequeme Vereinfachung" durch KI aus
Vertreterinnen und Vertreter des Wissenschaftsrats (WR) betonten in der heutigen Pressekonferenz (PK), dass sich der private Hochschulsektor von einer Randerscheinung zu einem wichtigen und dauerhaften Bestandteil der deutschen Hochschullandschaft entwickelt hat. Zweiter PK-Tagesordnungspunkt war die Auseinandersetzung damit, dass in der Hochschulbildung die Einführung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) den Kern akademischen Denkens berührt.
Der WR hatte im Anschluss an seine Sommersitzungen in Hamburg vom 1. bis 3. Juli zu einer digitalen Pressekonferenz speziell zu diesen beiden Themen geladen. Das Gremium hat sowohl zur Hochschulbildung in Zeiten generativer KI als auch zur Weiterentwicklung des privaten Hochschulsektors am 6. Juli Empfehlungspapiere veröffentlicht.
WR fordert intellektuelle Souveränität als Leitidee für KI-Einsatz
Der Einsatz generativer KI eröffnet Hochschulen weitreichende Möglichkeiten, Lehre und Studium fortzuentwickeln: Der Zugang zu Wissensinhalten kann verbessert werden, Lernunterstützung lässt sich personalisieren, neue Formen von Feedback, kreative Gestaltung von Lehrmaterialien sowie Fortschritte in Barrierefreiheit und Inklusion sind möglich, gibt der WR zu bedenken. Dem gegenüber stünden grundsätzliche Risiken: So könne der Einsatz von KI die Fähigkeit zu selbstbestimmtem Denken beeinträchtigen, zu Kompetenzverlust und Fehlinformiertheit führen sowie den fachlichen und sozialen Austausch einschränken.
Professor Wolfgang Wick, Vorsitzender des WR, sagte in der Pressekonferenz: "Sowohl Hochschullehrende als auch Hochschullernende versuchen Schritt zu halten und ringen um den richtigen Umgang mit KI." KI berühre den Kern wissenschaftlichen Denkens. In seinen "Empfehlungen für die Hochschulbildung in Zeiten generativer KI" plädiert der WR für "Intellektuelle Souveränität" als Leitidee, die den Hochschulen und allen beteiligten Akteursgruppen Orientierung bieten und für den Umgang mit generativer KI leitend sein soll. Gefordert seien Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung, epistemischer Eigenständigkeit und Gerechtigkeit, kritische Reflexion und Widerstand gegen "bequeme Vereinfachung".
Professor Folkmar Bornemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe KI in der Hochschulbildung des WR, führte in der Pressekonferenz aus: "Die Hochschulbildung darf nicht zu einer hektisch getriebenen werden, sondern muss von ihren Zielen her gedacht werden." Bornemann hob hervor, dass das Prinzip der intellektuellen Souveränität ein Ziel vorgebe, damit sich die Hochschulbildung in der Debatte nicht immer im Reaktiven auf rasante technologische Weiterentwicklungen befinde. Die Betonung liege auf der "aktiven Gestaltung". In Bezug auf die zuletzt geplanten Anpassungen im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz zum Verbot von KI-Verboten betonte er: „Verbote sind keine gute Kategorie in diesem Zusammenhang“. Über Prüfungsformate und den Einsatz von KI müsse detailliert gesprochen werden.
Rechtliche Beratung mache aus Sicht Bornemanns bundesweit organisiert am meisten Sinn, da es übergreifende Gesetze sind, die hier gelten. Die WR-Empfehlung sehe deshalb Synergieeffekte vor, indem man sich zusammentue und eine solche Beratungsstelle an übergeordnete Strukturen wie beispielsweise die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) anbinde. So könnten mehr Rechts- und Planungssicherheit erzielt und eine Ermöglichungs- statt Verhinderungslogik implementiert werden. Insgesamt werde die Arbeit nicht weniger durch die Nutzung von KI.
WR empfiehlt Chancen privater Hochschulen besser zu nutzen
Mit 27 Prozent befindet sich heute fast ein Drittel der Hochschulen hierzulande in privater Trägerschaft, 13 Prozent aller Studierenden haben eine private Hochschule gewählt, heißt es in der WR-Pressemitteilung. Private Hochschulen erweiterten mit ihren flexiblen Angeboten die Teilhabe an der Hochschulbildung und trügen damit zur akademischen Fachkräftesicherung bei.
In seiner Analyse betont der WR, dass der private Hochschulsektor sehr heterogen ist. Hinter den 116 privaten Hochschulen stünden unterschiedliche Geschäftsmodelle. Manche würden sich in erster Linie als Unternehmen verstehen, andere primär als wissenschaftliche und gesellschaftliche Akteure mit hohen Qualitätsansprüchen in allen Bereichen. Die starke Abhängigkeit von Studienentgelten und der Wettbewerbsdruck erschwerten den Aufbau nachhaltiger Strukturen. In der Folge seien viele Hochschulen kaum in das Wissenschaftssystem integriert und als gleichwertige Akteure anerkannt.
Professorin Birgit Spinath, Vorsitzende des WR-Ausschusses Tertiäre Bildung, betonte in der Pressekonferenz, dass private Hochschulen wissenschaftsaffiner werden und sich konsequenter an Qualitätsstandards orientieren sollten. Spinath sprach auf journalistische Rückfrage an, dass es von Interesse des gesamten deutschen Hochschulwesens insbesondere in Bezug auf seinen Ruf im Ausland sei, dass eine einmal akkreditierte private Hochschule bei erheblichen strukturellen Änderungen erneut geprüft werden müsse.
WR verabschiedet Bewertung des Bund-Länder-Programms
Mit dem "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (ZSL) wollen Bund und Länder den Wissenschaftsstandort Deutschland stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern und den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bieten. Der WR hat nun die erste wissenschaftspolitische Beurteilung des Bund-Länder-Programms seit dessen Start im Jahr 2021 vorgenommen und legt diese der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zur Beratung vor.
"Der Zukunftsvertrag ist ein strukturpolitisch enorm wichtiges und zugleich effizientes Programm. Trotz der erst kurzen Laufzeit ist er bereits zu einem unverzichtbaren Instrument der Verbesserung von Studien- und Lehrbedingungen im deutschen Hochschulsystem geworden. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung für den Innovationsstandort Deutschland", sagte Wick laut Pressemitteilung.
Aus Sicht des WR ist der ZSL ein essenzielles und zukunftsfähiges Fördermodell von Bund und Ländern, das die nötige Qualitätsorientierung in Studium und Lehre unterstützt. Er sichere Stabilität und Kontinuität als Voraussetzung für notwendige Entwicklungen im Hochschulsystem und stärke die Strategiefähigkeit der Hochschulen.
Die Veröffentlichung des Evaluationsberichts in der vom WR verabschiedeten Form erfolgt nach den Beratungen in der GWK.
WR bewertet geplante Erweiterungen von Leibniz-Instituten
Auf Bitten der GWK hat der WR drei strategische Erweiterungsanträge von Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft bewertet. Die Ergebnisse reichen von "exzellent" für das Erweiterungsvorhaben des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin über "sehr gut" für den Erweiterungsantrag des Leibniz-Instituts für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München bis "nicht hinreichend" für das Vorhaben des Leibniz-Instituts für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB) in Potsdam.
WR reakkreditiert Munich Business School
Die Munich Business School (MBS) wird gemäß WR-Entscheidung für weitere fünf Jahre akkreditiert. Sie überzeuge durch ein stimmiges und praxisnahes Studienangebot mit dem Schwerpunkt Internationale Betriebswirtschaft. Den Anforderungen an eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschule (HAW/FH) werde sie insgesamt gut gerecht. Besonders hervorzuheben seien die Fortschritte bei den Forschungsleistungen und den Rahmenbedingungen für die Forschung. Für eine weiterhin positive Entwicklung empfiehlt der WR Anpassungen der Governance. Außerdem rät er der MBS, den Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus zu prüfen.
cva