Bundesregierung
Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist rückläufig
Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2022 bis 2024 leicht zurückgegangen. Dies geht aus dem 24. Bericht zur Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hervor, der dem Bundestag seit dem 22. Dezember als Unterrichtung vorliegt. Er umfasst den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2024. Die Bundesregierung legt ihren BAföG-Bericht in der Regel alle zwei Jahre vor.
Während im Jahr 2022 etwa 335.000 Studierende eine Förderung erhielten, waren es laut Bericht 2024 rund 326.000 Personen – ein Rückgang von knapp 2,7 Prozent. An Universitäten habe der Rückgang rund 4.000 Studierende betragen (minus 1,8 Prozent), an Fachhochschulen sei die Zahl von 110.000 auf 105.000 gesunken (minus 4,5 Prozent).
Gefördertenquote liegt weit hinter Anteil an Berechtigten zurück
Die Gefördertenquote an Fachhochschulen habe 2024 mit 12,3 Prozent unter der Quote an Universitäten (18,6 Prozent) gelegen. Insgesamt sank auch die Zahl der Studierenden, die grundsätzlich Anspruch auf eine BAföG-Förderung hätten, heißt es in der Unterrichtung. Ihr Anteil lag 2024 mit 2,04 Millionen bei rund 73 Prozent aller Studierenden – 2022 waren es mit 2,25 Millionen noch fast 80 Prozent Anspruchsberechtigte.
Die Grünen im Bundestag hatten Mitte Oktober eine Reform der staatlichen Ausbildungsunterstützung BAföG und eine Erhöhung des Grundbedarfs für Studierende von 475 Euro auf das Bürgergeldniveau von 563 Euro gefordert. Dazu verlangen sie eine Ausbildungskostenpauschale von 100 Euro monatlich für Fachbücher und digitale Geräte. "Jeder zweite Studierende fühlt sich laut einer aktuellen Befragung finanziell überlastet", schreibt die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Ayse Asar, auf ihrer Website. Es brauche eine "echte BAföG-Reform und massive Investitionen" in die Hochschulen.
Aktuelle Forderungen seitens der Studierendenwerke
Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Studierendenwerks (DSW) am 3. Dezember in Berlin haben die Studierendenwerke eine umfassende Reformagenda fürs BAföG erarbeitet. Darin sind die Praxis-Erfahrungen der Studierendenwerke eingeflossen, die seit mehr als 50 Jahren im Auftrag von Bund und Ländern das Studierenden-BAföG umsetzen.
"Da mehr als die Hälfte der BAföG-Berechtigten keinen Antrag stellt, unterstützen die Studierendenwerke ausdrücklich die Planungen des Bundesforschungsministeriums, über einen KI-gestützten BAföG-Bot die erheblichen Informationsdefizite zum BAföG angehen zu wollen", heißt es in der Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung.
Im Einzelnen soll die Bundesregierung gemäß Forderungskatalog der Studierendenwerke ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den BAföG-Satz für den Grundbedarf auf die Höhe der Grundsicherung anzuheben, schon zum Wintersemester 2026/27 umsetzen. Bedarfssätze und Freibeträge müssten dynamisiert und die Wohnkostenpauschale zügig auf das Niveau der Düsseldorfer Tabelle steigen sowie ebenfalls dynamisiert werden, fordern die Studierendenwerke.
Die Studierendenwerke plädieren überdies "vehement" für eine BAföG-Vereinfachung: So sollen zum Beispiel Daten, die bei einer Behörde bereits vorliegen – etwa Einkommensdaten der Finanzämter – nicht erneut durch die BAföG-Ämter abgefragt werden müssen. Nach Beschluss der Studierendenwerke soll der Bewilligungszeitraum beim BAföG auf drei bis vier Semester ausgedehnt werden. Die Leistungsnachweise nach dem vierten Fachsemester sollen entfallen. Alle BAföG-Prozesse müssen, so die Studierendenvertretung, konsequent und bundesweit einheitlich digitalisiert werden: Antrag, Akte, Bescheid und die elektronische Kommunikation mit den Studierenden.
Modalitäts-Änderungen seit dem letzten BAföG-Bericht
In Folge des 23. BAföG-Berichts wurde das 29. BAföG-Änderungsgesetz verabschiedet. Seitdem können Studierende ohne umfangreiche Prüfung über die Förderhöchstdauer hinaus ein weiteres Semester studieren und einfacher das Studienfach wechseln. Auch die Freibeträge seien deutlich erhöht worden
Mit "BAföG Digital" können alle Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern seit September 2021 die Leistungen digital beantragen. Im Jahr 2023 sind 265.627 Anträge über das Portal gestellt worden, 2024 ist die Anzahl auf 286.022 Anträge gestiegen.
cva