Rückenansicht eines Dozenten in einem Hörsaal voller Studierender
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Lehrdeputat
Antrag von FH-Professoren abgewiesen

Professoren an Fachhochschulen haben höhere Lehrverpflichtungen als an Universitäten. In Niedersachsen ist ein Gerichtsverfahren dagegen gescheitert.

19.11.2020

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Mittwoch einen Normenkontrollantrag von Fachhochschul-Professoren als unzulässig abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, sei die Antragsfrist nicht gewahrt worden. Die Antragsteller waren dagegen vorgegangen, dass sie weit mehr Lehrveranstaltungen anbieten müssen als Universitätsprofessoren.

In der Regel müssen Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen 18 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche anbieten – gegenüber 8 an Universitäten. Der Hochschullehrerbund (hlb) Niedersachsen, der den Antrag vergangenes Jahr gestellt hatte, sieht darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Der Berufsverband forderte, das Lehrdeputat auf maximal zwölf Stunden pro Woche zu senken.
 
Die Stundenregelung ist seit 1996 in der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Niedersachsen geregelt. Die Neufassung der Regelung von 2018, gegen die sich der Antrag richtete, ging nicht weiter zu Lasten der Fachhochschul-Professoren, führte ein Sprecher des Gerichts aus. Eine Revision wurde nicht zugelassen, es gibt aber die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung (Az.: 2 KN 644/19).

dpa/ckr