Leere Richterstühle sind im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts zu sehen.
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Bundesverfassungsgericht
Beamtenbesoldung in Berlin jahrelang verfassungswidrig

Die Besoldung der Berliner Landesbeamten entsprach von 2008 bis 2020 überwiegend nicht dem Grundgesetz. Wann mit einer Erstattung zu rechnen ist.

08.12.2025

95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A des Landes Berlin waren über Jahre nicht mit dem Alimentationsprinzip des Grundgesetzes vereinbar und daher verfassungswidrig. Das hat eine Prüfung durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergeben, deren Ergebnis am 19. November veröffentlicht wurde.

Das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip verpflichtet Dienstherren, Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es soll vor allem dazu dienen, eine leistungsfähige, rechtsstaatliche und unparteiische Verwaltung sicherzustellen, wie das BVerfG betonte. Für Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst müsse die Besoldung mindestens so gestaltet sein, dass sie über der Prekaritätsschwelle liegt. Diese definiert das BVerfG als 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens, also die nominalen Netto-Haushaltseinkünfte gewichtet nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder.

Um zu prüfen, ob eine Besoldung verfassungsgemäß ist, beschreibt das BVerfG drei Schritte: Als erstes müsse geklärt werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten wird. Zweitens müsse eine Prüfung erfolgen, ob die Besoldung der Beamtinnen und Beamten fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst werde. Werde gegen einen dieser beiden Aspekte verstoßen, müsse kontrolliert werden, ob dies ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei.

Geprüft wurden die Gruppen der Besoldungsordnung A, darunter beispielsweise verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Feuerwehr oder des Justizapparats. Bei knapp 58 Prozent der Jahresnettobeträge der untersuchten Gruppen stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass sie die Mindestbesoldung verfehlten. Betroffen seien vor allem die unteren Besoldungsgruppen.

Sind Berliner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betroffen?

An Berliner Hochschulen gehören auch Akademische Rätinnen und Räte und Akademische Oberrätinnen und Oberräte sowie die Kanzlerinnen und Kanzler einzelner Hochschulen in die geprüfte Besoldungsordnung A. Diese werden zwar nach höheren Besoldungsgruppen besoldet. Angesichts der bis weit in den gehobenen Dienst reichenden Unterschreitung der Mindestbesoldung sei das Besoldungsgefüge allerdings nachhaltig erschüttert, so das BVerfG. 

Auch für Besoldungsgruppen oberhalb der von der Unterschreitung der Prekaritätsschwelle unmittelbar betroffenen Besoldungsgruppen sei als Folgewirkung eine mittelbare Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen, die aufeinander aufbauen, anzunehmen. Zwischen 2016 und 2020 ist für die Besoldungsgruppen A14, A15 und A16 allerdings bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien zum Teil kein Verstoß gegen das Grundgesetz feststellbar, wie das BVerG erläutert.

Ausblick auf die Tragweite der Entscheidung

Dem am 19. November bekanntgegebenen Beschluss vom 17. September zufolge muss das Land Berlin bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen treffen. Der Entscheidung vorausgegangen waren sieben Klagen von Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin ebenso wie vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Auch in anderen Bundesländern laufen und liefen vergleichbare Verfahren, etwa in Thüringen und Schleswig-Holstein. Für alle ist die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts relevant.

"Die Berliner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sendet ein unmissverständliches Signal: Amtsangemessene Alimentation – auch an deutschen Hochschulen – ist keine Verhandlungsmasse, sondern ein einklagbarer Verfassungsauftrag", kommentiert der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Professor Lambert T. Koch, den Beschluss des Gerichts. "Die nun nachkonturierten Vorgaben erfassen alle Länder und alle Besoldungsordnungen gleichermaßen."

Berliner Finanzsenator spricht über Kosten für Berlin

Im Zusammenhang mit der fehlerhaften Besoldung von Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten rechnet Finanzsenator Stefan Evers mit "100.000 bis 120.000 Widersprüchen, denen nachzugehen sein wird", wie der Tagesspiegel am 6. Dezember berichtet hat. Demnach habe Evers am 5. Dezember im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erläutert, dass das Land Berlin vermutlich zwischen 400 und 600 Millionen Euro an zu wenig gezahltem Sold erstatten müsse.

Ein Anrecht auf das Geld haben nur Beamtinnen und Beamte, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben, alle anderen Geschädigten gehen laut Artikel voraussichtlich leer aus. Im kommenden Jahr solle mit der Auszahlung des Geldes begonnen werden, wann sei noch nicht klar. Die genaue Berechnung sei kompliziert, beispielsweise weil sich der Familienstand in zahlreichen Fällen geändert hat oder Beamtinnen und Beamten zwischenzeitlich in den Ruhestand gewechselt sind.

aktualisiert am 8.12.2025 um 11.54 Uhr [Abschnitt zu Kosten für Berlin ergänzt], zuerst veröffentlicht am 19.11.2025

cpy