Bundesverfassungsgericht
Berliner Entfristungspflicht für Postdocs gekippt
Eine Reform des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 sollte die Karrierechancen in der Wissenschaft verbessern. Es verpflichtete die Hochschulen des Landes dazu, befristet eingestellten, promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf einer Qualifikationsstelle eine Dauerstelle zuzusagen, wenn sie das Qualifikationsziel erreichen. Doch unter anderem die Humboldt-Universität (HU) stellte infrage, ob das Land überhaupt zu so einer Regelung befugt war – und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht.
Das Urteil aus Karlsruhe klärt nun fast vier Jahre später: Der umstrittene Passus im Berliner Hochschulgesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Denn er greife in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein, erklärten die obersten deutschen Richterinnen und Richter. Zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit gehören laut Mitteilung des Gerichts auch Personalentscheidungen in Angelegenheiten der für die Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse verantwortlichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie ihrer wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Die Regelung greife in die Freiheit der Hochschulen bei der Auswahl ihres wissenschaftlichen Personals ein. Der Eingriff in das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz und die Regelung sei somit formell verfassungswidrig.
Anwendung der Vorschrift wurde bisher vertagt
Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Professorin Sabine Kunst trat aus Protest zurüc k. Die Universität kritisierte, das Land Berlin habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten – und reichte daher Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken "von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen" zu wollen. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.
Mehr als 80 Prozent befristet eingestellt
Das zentrale Problem sei, dass es an den Hochschulen um Daueraufgaben gehe, diese meist aber eben nicht durch Personen auf Dauerstellen abgedeckt würden, "sondern von wissenschaftlichen Beschäftigten, die immer und immer wieder befristete Arbeitsverträge bekommen", sagt Felicia Kompio von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das erschwere sowohl die Forschung als auch die Karriereplanung der Mitarbeitenden.
"Wir sehen durchaus, dass es in der Wissenschaft Gründe dafür geben kann, mehr zu befristen als in anderen Branchen."
Felicia Kompio, GEW
Mehr als 80 Prozent der wissenschaftlich Beschäftigten an deutschen Hochschulen seien befristet angestellt, so Kompio. Die Zahl liege damit weit höher als der Durchschnittswert des gesamten Arbeitsmarkts von etwa sieben Prozent. "Wir sehen durchaus, dass es in der Wissenschaft Gründe dafür geben kann, mehr zu befristen als in anderen Branchen", sagt Kompio. Aber eine so hohe Quote mache den Karriereweg in die Wissenschaft unattraktiv und sorge für Instabilität an den Instituten.
Hochschulverband begrüßt Klarstellung
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) begrüßte die rechtliche Klärung aus Karlsruhe. Dass gesetzliche Regeln zu Dauer und Beendigung von Arbeitsverhältnissen an staatlichen Hochschulen – wie vom Gericht betont – ausschließlich in der Kompetenz des Bundes liegen, sei gut, sagte Geschäftsführerin Dr. Yvonne Dorf zur dpa. Sonst drohe ein "Flickenteppich" landesrechtlicher Einzelregelungen.
Ebenfalls begrüßte Dorf, dass der Senat mit "erfreulicher Klarheit" feststellte, dass grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit auch für Personalentscheidungen gelte. Um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verlässlichere Karriereperspektiven zu bieten, müssten nun im Rahmen einer Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes "zügig schlüssige Antworten" gegeben werden.
"Im Rahmen der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes müssen jetzt zügig schlüssige Antworten gegeben werden."
Dr. Yvonne Dorf, DHV-Geschäftsführerin
Welche Auswirkungen das Karlsruher Urteil nun konkret auf die Berliner Landespolitik haben wird, wird sich erst noch zeigen. Der Berliner Senat hatte schon vor der Entscheidung angekündigt, andere Wege gehen zu wollen, um mehr Dauerstellen für Postdocs zu schaffen.
Neue unbefristete Stellenkategorien geplant
"Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der Hochschulen in ihrer Autonomie, für die Wissenschaft geeignete Personalstrukturen und gute Karrierewege zu entwickeln", sagte die Präsidentin der Humboldt-Universität, Professorin Julia von Blumenthal, nach der Entscheidung zur dpa. Mit der Berliner Landesregierung habe die Uni im letzten Jahr bereits ein Konzept entwickelt, um den bundesgesetzlichen Rahmen auszufüllen. "Wir begrüßen, dass der Entwurf einer Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vorliegt, mit der neue unbefristete Stellenkategorien für den akademischen Mittelbau eingeführt werden sollen."
Nach den schwarz-roten Plänen sollen neue Kategorien für sogenannte "Lecturer" und "Researcher" an den Hochschulen geschaffen werden. Nach Ansicht der GEW reicht das aber nicht aus. "Die Schaffung dieser Stellenkategorien verpflichtet keine Hochschule dazu, diese Stellen an ihrer Hochschule zu schaffen", kritisiert Kompio im Gespräch mit dpa. Die Stellen würden dann zwar theoretisch existieren, die Hochschulen könnten aber genauso gut ohne sie weitermachen. "Es steckt keinerlei Verpflichtung darin."
dpa/cpy