Plagiatsvorwürfe
Beschwerde gegen Doktorentzug vorerst gescheitert
Die Beschwerde des CDU-Politikers und Justizstaatssekretärs von Schleswig-Holstein, Otto Carstens, gegen den Entzug seines Doktortitels ist unbegründet. So hat das Bundesverwaltungsgericht Österreich in der ersten Instanz entschieden, wie das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Kiel laut Bericht verschiedener Medien vom Freitag mitgeteilt hat.
Die Universität Innsbruck hat Carstens Doktortitel im Oktober 2023 wegen des Vorwurfs des Eigenplagiats aberkannt . Ein externes Gutachten hatte zuvor ergeben, dass die Dissertationsschrift seine vorab in Hamburg eingereichte Masterarbeit ohne weiteren Hinweis enthalten habe, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Dadurch sei die Dissertationsleistung "umfangreich geschmälert worden", zitiert die Zeitung das Gutachten.
Das Kieler Justizministerium habe laut Bericht der Zeitung keine Angabe gemacht, wann das österreichische Gericht über den Fall entschieden hat. Das Verfahren laufe laut Stellungnahme noch, da Carstens Rechtsmittel eingelegt habe.
cpy