Schrift über dem Eingang des Bremer Gerichtsgebäudes Justizzentrum am Wall
picture alliance/dpa | Focke Strangmann

Gerichtsurteil
Bremer Wissenschaftler darf weiter an Affen forschen

Der Neuroforscher hatte auf Fortsetzung der Versuche geklagt. Das Verwaltungsgericht Bremen entschied zu seinen Gunsten, zog jedoch Grenzen.

04.03.2026

Andreas Kreiter, Professor für Kognitive Neurophysiologie an der Universität Bremen, kann laut Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erst einmal weiter Versuche mit Affen durchführen. Er darf an neuen Versuchstieren jedoch keine chirurgischen Eingriffe durchführen, wie das Verwaltungsgericht Bremen (Aktenzeichen 5 V 3101/25) in einem Eilverfahren entschied.

Der Neuro- und Kognitionsforscher setzt seit 1997 Affen für seine Experimente ein. Dabei werden Makaken konditioniert, um Aufgaben zu lösen.

Jahrelanger Streit vor Gericht um Affenversuche

Eine Genehmigung des Forschers war Ende November 2023 ausgelaufen. Das Gesundheitsressort des Landes lehnte neue Versuche ab. Kreiter erhob Widerspruch – und stellte einen ersten Eilantrag bei Gericht, um die erneute Genehmigung zu erhalten. Dem Antrag gab das Gericht im April 2024 statt und begründete den Beschluss unter anderem damit, dass es die Forschung für wichtiger erachte als die Belastung der Versuchstiere.

Das Land holte daraufhin neue Gutachten ein – und lehnte die Affenversuche wieder ab. Dagegen klagte der Forscher erneut. Nun gab ihm das Gericht in einem Eilverfahren recht und bestätigte damit die Entscheidung von 2024: Dem Wissenschaftler sei vorläufig zu gestatten, neue Versuchstiere zwar beschaffen, trainieren und nicht-invasiven Untersuchungen unterziehen zu können. Er dürfe an ihnen aber keine versuchsvorbereitenden chirurgischen Eingriffe vornehmen.

Der Schaden, der durch ein Verbot entstünde, wäre für die Forschung zu hoch. Die Belastung für die Tiere sei "nicht höher als mittelgradig", argumentiert das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

dpa/hae