Ein Schild mit Wappen und der Aufschrift Verfassungsgerichtshof hängt am Gebäude des Kammer- und Verfassungsgerichts in Berlin
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Berliner Hochschulgesetz
CDU und FDP ziehen vor Verfassungs-Gerichtshof

Das Berliner Hochschulgesetz ist wegen seiner Regelung zu Dauerstellen umstritten. Nach der HU Berlin klagen nun auch zwei Parteien dagegen.

11.04.2022

Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus wollen gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vor den Landesverfassungsgerichtshof ziehen. Das teilten sie am Montag mit. Prozessbevollmächtigter ist der an der Humboldt-Universität (HU) zu Berlin lehrende Jura-Professor Matthias Ruffert. Aus dessen Sicht gibt es an dem Ende September in Kraft getretenen Hochschulgesetz einiges auszusetzen – vor allem bei der Frage, ob das Land es überhaupt beschließen durfte. Das sei mit großer Eindeutigkeit zu verneinen, sagte Ruffert.

Gegen den strittigen Paragrafen des Gesetzes hatte die HU bereits Ende Dezember Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Karlsruhe eingereicht. HU-Präsidentin Sabine Kunst hatte im Oktober ihren Rücktritt zum Jahresende angekündigt und als Grund dafür die Novelle des Hochschulgesetzes genannt. Auch die HU berief sich bei ihrer Entscheidung für die Verfassungsbeschwerde auf Ruffert und ein von ihm zuvor veröffentlichtes Gutachten.

Das Gesetz sieht in dem vor allem umstrittenen Paragrafen 110 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden müsse. "Es ist eine sehr einfache Sache: Hier geht es um Arbeitsrecht", sagte Ruffert am Montag. "Und Arbeitsrecht ist Sache des Bundes." Der Bund habe im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetz vollständig von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht.

Berliner Hochschulgesetz: Normenkontrollklage soll Rechtssicherheit schaffen

Ähnlich wie bei der Diskussion um das Mietendeckel-Gesetz, das schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, gelte auch hier: "Das Land Berlin darf das nicht machen", konstatierte der Rechtsprofessor. Das wollen sich CDU und FDP im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollklage nun bestätigen lassen.

Hinzu komme, dass das Gesetzgebungsverfahren jeder Beschreibung gespottet habe, kritisierte Ruffert. Universitäten seien bei wissenschaftsrelevanten Fragen einzubeziehen, das sei bei den strittigen Punkten aber nicht passiert. Und auch die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen sei durch das Gesetz berührt. Die Normenkontrollklage solle zeitnah eingereicht werden. Wann mit einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs zu rechnen sei, lasse sich nicht sagen – das könne aber ein bis zwei Jahre dauern, schätzte Ruffert.

Welchen Vorteil hat ein zweites Verfahren überhaupt, wenn in Karlsruhe schon Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde? Ruffert sieht die Chance, bei dem Anliegen der beiden Fraktionen eher erfolgreich zu sein: "Sie müssen nicht die Hürden der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nehmen." Deswegen halte er es für sinnvoll, dass die Parteien ihre Rechte in dieser Sache nutzen. Die HU selbst habe nicht die Möglichkeit, sowohl vor das Bundesverfassungsgericht als auch vor den Landesverfassungsgerichtshof zu ziehen.

dpa/ckr