TU Berlin
Disziplinarverfügung gegen Geraldine Rauch aufgehoben
Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft hat am Freitag in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht Berlin ihre Disziplinarverfügung aus 2025 zurückgezogen, nach der die ehemalige Universitätspräsidentin Professorin Geraldine Rauch zu einer Geldbuße von 3.500 Euro verpflichtet worden war. So berichteten es unter anderem das Magazin Der Spiegel, die Berliner Zeitung sowie weitere Medien.
Anlass des Verfahrens war ein Like Rauchs über ihren privaten Social-Media-Account bei "X" im Mai 2024 gewesen. Dieser war von vielen kritischen Stimmen aus Verbänden, der Politik und der Berliner Senatsverwaltung als antisemitisch bewertet worden, was in erfolglosen Rücktrittsforderungen mündete.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft hatte schließlich im August 2025 eine Disziplinarverfügung gegen Rauch beschlossen und ein grob fahrlässiges Dienstvergehen im Sinne der nicht eingehaltenen Pflicht zur gebotenen Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich festgestellt. Dagegen hatte Rauch wiederum geklagt. So geht es aus verschiedenen Medienberichten hervor.
Geahndeter Like von der Meinungsfreiheit gedeckt
Medienberichten zufolge hat ein Vertreter der Senatsverwaltung direkt zu Beginn vor Gericht mündlich erklärt, dass die Disziplinarverfügung aufgehoben worden sei. Somit habe es nicht zu einer gerichtlichen Aufhebung kommen müssen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht Berlin hat der Vorsitzende Richter laut Der Spiegel auf Anwaltsrückfrage mitgeteilt, dass die Kammer in ihren Beratungen zu dem Schluss gekommen sei, dass es bei diesem Like keinen Dienstbezug gegeben habe und er von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen sei. Der Vorsitzende Richter habe außerdem konstatiert, dass die im Posting abgebildeten Hakenkreuze schwer erkennbar gewesen und nicht "ins Auge" gesprungen seien. Somit sei die Verfügung der Senatsverwaltung nicht rechtmäßig gewesen. Rauch hat sich laut dem Politikmagazin im Anschluss bestätigt gesehen, dass der Antisemitismusvorwurf damit hinfällig sei.
Die Berliner Zeitung berichtete darüber hinaus, dass die Anwaltskanzlei, die Rauch vertrat, mitgeteilt habe, dass die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts ein per Knopfdruck erfolgtes "Gefällt mir" nicht dem disziplinarwürdigen Bereich zuordne.
Rauch ist seit Anfang April nicht mehr Präsidentin der TU Berlin. Sie wurde in einem regulären Verfahren durch die Wahl von Professorin Fatma Deniz abgewählt.
cva