USA
Drastische Kürzungen von Bundesmitteln für Forschung rechtswidrig
Ein Bundesberufungsgericht hat am Montag entschieden, dass die Regierung von US-Präsident Donald Trump die von den National Institutes of Health (NIH) bereitgestellten Bundesmittel für Forschungsprojekte an Universitäten nicht drastisch kürzen darf. Dies hat die Nachrichtenagentur Reuters am 5. Januar gemeldet.
Ein dreiköpfiges Richtergremium des 1. US-Berufungsgerichts in Boston hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, die von Generalstaatsanwälten aus 22 demokratisch geführten Bundesstaaten, Ärzteverbänden und Universitätsvereinigungen erwirkt worden war. US-Bezirksrichterin Angel Kelley hatte Anfang März 2025 die von den NIH im Februar 2025 angekündigten Finanzierungskürzungen für rechtswidrig erklärt.
Rechtswidrigkeit durch Berufungsgericht bestätigt
Die Trump-Regierung hatte laut internationalen Medienberichten beabsichtigt, die Quote an staatlichen Forschungszuschüssen für Universitäten auf 15 Prozent zu deckeln. Als Begründung wurde in der dazugehörigen Verordnung ausgeführt, die Deckelung sorge für eine effizientere Verwendung der Gelder. Die Maßnahme war von den NIH am 7. Februar 2025 verkündet worden. Sie hätte ursprünglich bereits am 10. Februar in Kraft treten sollen.
Die Hochschulverbände haben in ihrer unverzüglich eingereichten Klage die erheblichen, dann nicht mehr gedeckten Gemeinkosten – das heißt indirekte Kosten beispielsweise für Gebäude, Gerätewartung und Verwaltung – als Gegenargument angeführt und einen erheblichen Schaden für die Forschung des Landes prognostiziert.
Die von der Trump-Regierung geplante Maßnahme ist laut der nun berufungsgerichtlich bestätigten einstweiligen Verfügung "ohne Rücksicht auf laufende Forschungsprojekte und klinische Studien" erfolgt, "willkürlich und unberechtigt" und verstößt gegen geltendes Recht. Darüber hinaus sei das vorgeschriebene schrittweise Verfahren für eine solche Änderungsmaßnahme nicht eingehalten worden.
Der Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses wird dazu mit den Worten zitiert, dass er die Bemühungen um Effizienzsteigerungen bei den Forschungsausgaben zwar begrüße, der Vorschlag der Regierung jedoch "fehlgeleitet" sei und "verheerende Auswirkungen auf die biomedizinische Forschung im ganzen Land" hätte. Die Regierungsrichtlinie war mit der Verfügung vorerst ausgesetzt worden.
Milliardenverluste abgewendet – weitere Fördergelder erwartet
Forschungsuniversitäten verhandeln regelmäßig mit der Bundesregierung über Erstattungssätze von weit über 15 Prozent, so dass eine derartige Obergrenze einen Milliardenverlust für den Sektor bedeutet hätte, berichtet die Zeitung The Chronicle am 5. Januar auf ihrem Online-Portal. Die Trump-Regierung könnte demnach beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen, hat sich allerdings bislang noch nicht zum Urteil des Berufungsgerichts geäußert.
Neben der Deckelung der Bundeszuschüsse hatten die NIH im Laufe des vergangenen Jahres auf Anweisung der Trump-Regierung auch zahlreiche Finanzierungen für Forschungsvorhaben abgelehnt, welche die Trump-Regierung als "unerwünscht" deklariert hatte. Darunter fielen Forschungsprojekte zu Diversität, Gleichstellung und Inklusion (DEI).
Bereits Ende Dezember kam es vor zwei Gerichten zu Vereinbarungen mit den NIH, innerhalb einer vorgegebenen Frist über hunderte von zuvor bereits abgelehnten Förderanträge erneut zu entscheiden, wie Times Higher Education (THE) am 2. Januar berichtet. Die ie NIH hat demzufolge am 29. Dezember 528 Förderentscheidungen getroffen, davon 499 Bewilligungen, zitiert THE einen Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft von Massachusetts. Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat zudem mitgeteilt, durch eine gerichtliche Vereinbarung mit den NIH seien am gleichen Tag mindestens 135 von 146 Anträgen nach erneuter Prüfung bewilligt worden.
Diese Vorgänge sind THE zufolge weitere Beispiele dafür, dass die Trump-Regierung viele ihrer weitreichenden Kürzungen von Forschungsgeldern als Reaktion auf Klagen rückgängig gemacht hat.
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cva