Europäischer Gerichtshof
EuGH-Gutachten wertet Ungarns Hochschulgesetz als rechtswidrig
Ungarn droht im Streit über sein Hochschulgesetz eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Das 2017 geänderte Gesetz, das sich gegen die vom US-Milliardär George Soros geförderte Central European University (CEU) richtete, verstößt aus Sicht der zuständigen EuGH-Gutachterin gegen EU-Recht. Der Klage der EU-Kommission dagegen solle stattgegeben werden, empfahl Gutachterin Juliane Kokott am Donnerstag. Ein Urteil der obersten EU-Richter wird in einigen Wochen erwartet. Oft folgt der EuGH seinen Gutachtern.
Der Fall ist politisch brisant. Kritiker unterstellten der rechtsnationalen Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban, mit dem Gesetz die CEU aus Ungarn vertreiben zu wollen. Die von Soros geförderte Hochschule verkündete dann Ende 2018 tatsächlich den Umzug von Budapest nach Wien.
Das Gesetz schrieb vor, dass ausländische Universitäten auch im Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Aus Sicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die Vorschriften gegen EU-Grundrechte. Das Gesetz schränke die Freiheit zur Gründung und zum Betrieb von Lehranstalten und die Wissenschaftsfreiheit ein. Auch die Niederlassungsfreiheit werde beschränkt. Zudem verletze Ungarn internationale Vereinbarungen im GATS-Abkommen, die ebenfalls Teil des EU-Rechts seien.
dpa