Rechtsstreit
Ex-Präsident Tolan und Uni Göttingen einigen sich
Im Rechtsstreit um die Kündigung des Ex-Präsidenten der Georg-August-Universität Göttingen gibt es eine Einigung. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Göttingen. Dort hatte der ehemalige Universitätspräsident Professor Metin Tolan gegen seine Kündigung geklagt.
Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) entlastete in Person und in einem Schreiben vom 2. Juli von Staatssekretär Professor Joachim Schachtner den Ex-Präsidenten Tolan: Er habe sich bei seiner Amtsführung nichts zu Schulden kommen lassen. So berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) am 9. Juli. Schachner und das MWK missbilligen demnach auch die im Zuge der Abwahl von anonymer Seite durchgeführten und durch die Presse verstärkten persönlichen Angriffe auf Tolan. Tolan kündigte gegenüber der HNA an, dass er Strafanzeige gegen eine Person gestellt habe, die ihn mit einer anonymen eidesstattlichen Versicherung verleumdet hätte.
Zwar handelt es sich bei der Vereinbarung nicht um eine außergerichtliche Einigung, wie ein Gerichtssprecher laut Deutscher Presse-Agentur sagte, sondern um eine gerichtliche Einigung, die mit einem Gerichtsbeschluss besiegelt wurde. Allerdings hätten die Streitparteien Verschwiegenheit vereinbart. Das Gericht prüfe noch, ob diese Vereinbarung statthaft ist.
Der genaue Inhalt der erfolgten gerichtlichen Einigung zwischen Tolan und dem Land Niedersachsen respektive der Universität Göttingen war entsprechend am 9. Juli noch nicht bekannt. Am 10. Juli berichtete das Nachrichtenmagazin Spiegel online, dass dem ehemaligen Universitätsprofessor statt zum 8. Februar nun erst zum 30. September 2025 gekündigt worden sei. Zudem erhält er demnach "eine Einmalzahlung im unteren fünfstelligen Bereich".
Die bisherige Entwicklung des Rechtsstreits bis zur Einigung
Im vergangenen Jahr hatte der Senat der Georg-August-Universität ihrem ehemaligen Chef das Vertrauen entzogen. Es kam zur Abwahl des Physikers. Tolan kritisierte damals, dass der Senat die Entscheidung ohne konkrete Sachgründe nur basierend auf Gerüchten und falschen Fakten getroffen hätte. Das niedersächsische Wissenschaftsministerium hatte nach der Senatsentscheidung eine Entlassungsverfügung für den Beamten erlassen. Das Ministerium hatte im Zuge dessen mitgeteilt, die Kündigung entspreche den Vorschriften des Hochschulgesetzes. Eine auch denkbare Versetzung nach der Abwahl sei gesetzlich nicht vorgesehen.
Inzwischen hat die Universität mit Professor Axel Schölmerich seit dem 1. März 2025 übergangsweise einen neuen Präsidenten. Der Psychologe und ehemalige Rektor der Ruhr-Universität Bochum soll die Uni für ein Jahr führen und sich vor allem um die Vorbereitung der Wahl des nächsten Präsidenten oder der nächsten Präsidentin kümmern.
aktualisiert am 11. Juli um 10:15 Uhr [Ergänzung Inhalte Spiegel online]; erstmals veröffentlicht am 9. Juli 2025
dpa/cva