Das Bild zeigt einen Kopf von hinten mit Doktorhut.
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Amtsgericht Duisburg
Falscher Doktor und Professor verurteilt

Ein Mann war über Jahre als Dozent und Berater tätig. Jetzt wurde er wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Titelmissbrauchs verurteilt.

09.08.2024

Ende Juli hat das Amtsgericht Duisburg einen 48-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt (Az. 93 Ls 21/23). Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seit 2000 hatte sich der Angeklagte mit einer gefälschten Diplomurkunde, gefälschten Zeugnissen über die Erste und Zweite Staatsprüfung für Lehrämter und einer gefälschten Promotionsurkunde erfolgreich beworben und war ab 2017 als abgeordnete Lehrkraft an der Universität Duisburg-Essen beschäftigt. 2019 bemühte er sich bei der dortigen Verwaltung sogar darum, mit seinem angeblichen akademischen Titel "Prof." erfasst zu werden. 

Neben der Universität Duisburg-Essen war der Angeklagte laut Medienberichten auch an anderen Hochschulen tätig. Zuletzt erhielt er 2020 einen Lehrauftrag für Politikwissenschaft an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Außerdem habe er die Landesregierung in Islamfragen beraten, was juristisch jedoch keine Rolle spiele, weil für die Tätigkeit keine speziellen Qualifikationen vorgeschrieben seien.

Zweifel an der wissenschaftlichen Qualifikation

2020 kamen an der Universität Duisburg-Essen erstmals Zweifel an der wissenschaftlichen Qualifikation des Angeklagten auf, der keinen Hochschulabschluss erworben hat. Wie der "Spiegel" berichtete, seien 2021 der Werkvertrag des nordrhein-westfälischen Schulministeriums mit dem Islamberater aufgelöst und seine Abordnung an die Universität Duisburg-Essen mit dem Ziel der Habilitation vorzeitig beendet worden. Auch der Lehrauftrag an der Polizeihochschule wurde 2021 widerrufen.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war – straferschwerend, dass die Taten über einen langen Zeitraum hinweg begangen wurden und dabei ein Schaden entstanden war, "der die Grenze zum Vermögensverlust hohen Ausmaßes um mehr als das Zehnfache überschreitet".

hes