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Bundestag
FDP fordert Reform des Kapazitätsrechts

Die Studienplatzvergabe basiert immer noch auf dem Kapazitätsrecht der 1970er Jahre. Das müsse sich ändern, meinen Oppositionsfraktionen.

11.06.2019

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, zusammen mit den Ländern eine Reform des Kapazitätsrechts zu erarbeiten. Diese solle spätestens im Jahr 2021 in Kraft treten.

Die FDP kritisiert in ihrem Antrag, dass die Vergabe von Studienplätzen und die Finanzierungslogik der Hochschulen trotz veränderter Anforderungen an die Bildung immer noch auf dem Kapazitätsrecht der 1970er-Jahre basiere. "Per Dreisatz schließt die Politik von theoretisch verfügbaren Lehrstellen einer Hochschule auf die aufzunehmende Anzahl Vollzeit-Präsenzstudierender je Studiengang", heißt es in dem Antrag. Dies verhindere wirksame Investitionen in "bessere Betreuungsverhältnisse und in innovative Studienformate".

Das Kapazitätsrecht zementiert laut FDP die starre Struktur der Studienmodelle vergangener Jahrzehnte. Um den Anforderungen der heterogenen Studierendenschaften, der Bologna-Reform und den Chancen der Digitalisierung gerecht zu werden, sei eine Reform des Kapazitätsrechts "längst überfällig".  Nur so könne auch der "zielgerechtete Einsatz der Mittel aus dem Hochschulpakt und dem Qualitätspakt Lehre" gesichert werden. Weiter sei es wichtig, dass ein Teil der Mittel den Hochschulen "kapazitätsneutral" zuflössen.

Linke: Praxiserfahrung darf keinen Einfluss auf Studienplatzvergabe haben

In einem weiteren Antrag zur Hochschulzulassung haben die Abgeordneten der Fraktion "Die Linke" gefordert, dass die Aufnahme eines grundständigen Studiums entweder ein bestandenes Fachabitur, eine allgemeine Hochschulreife, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder einen vergleichbaren Abschluss voraussetzen soll. Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen sollten darüber hinaus entfallen. Notwendige Sprachkenntnisse und erforderliche Praxiserfahrung müssten im Rahmen des Studiums gesammelt werden können.

Nach Ansicht der Fraktion "Die Linke" sollen Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in einem vorangegangenen Semester für den gleichen Studienplatz beworben hatten unter anderem "prioritär" Zugang erhalten. "Die übrigen Kapazitäten werden per Losverfahren unter den Erstbewerberinnen und –bewerbern verteilt. Zensuren spielen bei der Vergabe keine Rolle", heißt es weiter in dem Antrag.

Über beide Anträge muss jetzt der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten.

gri