Das Foto zeigt eine Forscherin im Labor des Instituts für Molekulare Biologie an der Uni Mainz.
dpa

Rechtsgutachten
Forschungs-Kooperation laut Gutachten rechtswidrig

Wie frei kann die Wissenschaft forschen, wenn sie mit privaten Stiftungen kooperiert? Ein aktuelles Rechtsgutachten fällt ein kritisches Urteil.

13.03.2019

Die Kooperationsverträge der Universität Mainz mit der Boehringer Ingelheim Stiftung für die Gründung des Instituts für Molekulare Biologie verstoßen einem aktuellen Rechtsgutachten zufolge gegen das Grundgesetz. Laut dem Verfasser des Gutachtens, dem Bonner Hochschul- und Verfassungsrechtler Professor Klaus Ferdinand Gärditz, ermöglichen sie der Stiftung, Einfluss auf die Forschung zu nehmen. Das berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit", der das Gutachten exklusiv vorliegt, in ihrer morgigen Ausgabe.

Das Gutachten arbeitet laut Artikel die "Risikostrukturen der Kooperation" heraus – also den direkten und indirekten Einfluss der Stiftung auf die Arbeit der Forscher. Dazu gehöre etwa, dass die Stiftung an der Verteilung des Budgets beteiligt sei. Dass die Mittel immer wieder neu bewilligt werden müssten, könne dazu führen, dass sich Forschende auf erfolgsversprechende Themen konzentrierten.

Der Kooperationsvertrag sichere der Stiftung außerdem zu, bei Publikationen mitreden zu dürfen. Diese "Vorzensur" sei problematisch, schreibt Gärditz. "Das Recht der Wissenschaftler zu entscheiden, welche Forschungsarbeiten wann veröffentlicht werden, dürfe nicht Dritten eingeräumt werden", heißt es dem Bericht zufolge in seinem Gutachten. Auch dass die Stiftung an den Beschäftigungsbedingungen des Personals beteiligt sei, sei ein "weitreichendes Instrument der Wissenschaftssteuerung" und damit gegen die Verfassung.

Insgesamt kommt Gärditz laut "Zeit" zu dem Schluss, dass die Wissenschaftsfreiheit vom Wohlmeinen der Stiftung abhängig sei. Das bedeute jedoch nicht, dass die Stiftung ihren Einfluss missbrauche. Schließlich habe sie in all den Jahren immer wieder betont, dass sie sich in die Forschung selbst nicht einmische. In Auftrag gegeben wurde sein Gutachten von der "Gesellschaft für Freiheitsrechte".

aktualisiert am 13.3.2019 um 16.35 Uhr

gri