

Dienstvergehen
Frauen belästigt – Uni-Professor erhält weniger Gehalt
Die Georg-August-Universität in Göttingen zeigt sich enttäuscht von einem Urteil gegen einen Universitätsprofessor. Wegen Belästigungen von Studentinnen und Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg bekommt der Professor für fünf Jahre rund 2.000 Euro weniger Gehalt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen von 2023, das damit rechtskräftig ist. Die Universität wollte mit der Disziplinarklage gegen den Beamten eigentlich dessen Entlassung erreichen.
Ob der Professor noch einmal an der Hochschule arbeiten wird, ist nicht bekannt. Die Universität kündigte an, das Urteil gemeinsam mit der betroffenen Fakultät umzusetzen. "Zu Details dieser Umsetzung werden wir keine Stellung nehmen", hieß es in einer Mitteilung. Die Universität hatte dem Beschuldigten bereits vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen ein Hausverbot und ein Arbeitsverbot erteilt. Beides blieb auch nach dem Urteil in der ersten Instanz zunächst bestehen.
Urteil: Belästigungen über mehrere Jahre
"Nach der Vernehmung von neun Zeugen und unter Berücksichtigung der bereits durch das Verwaltungsgericht erhobenen Beweise hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Universitätsprofessor mehrfach und über Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen grenzüberschreitend berührt und sich ihnen gegenüber anzüglich geäußert hatte", teilte das OVG bereits am Freitag mit.
Mit seinem Verhalten habe er seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt. Erschwerend hat der Senat laut Meldung des OVG berücksichtigt, dass akademische Nachwuchskräfte in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu Vorgesetzten mit Professur stünden, das über das übliche Verhältnis von Vorgesetzten und Beschäftigten weit hinausgehe. Der Universitätsprofessor habe seine Stellung ausgenutzt, um seine Macht zu demonstrieren und die betroffenen weiblichen Nachwuchskräfte in ihrer Würde zu verletzen, heißt es in dem Urteil.
Die Universität Göttingen teilte mit, sie nehme das Urteil respektvoll aber mit Enttäuschung zur Kenntnis. "Wir sehen uns dennoch in unserem konsequenten Vorgehen gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt bestätigt", hieß es in einer Mitteilung weiter.
Mahnung durch Universitäts-Präsidentin zeigte keine Wirkung
Eine sogenannte Pflichtenmahnung durch die damalige Präsidentin der Universität Professorin Ulrike Beisiegel in den Jahren 2012 und 2013 habe keine Verhaltensänderung bewirkt. Mildernd berücksichtigte das OVG, dass das circa acht Jahre dauernde Disziplinarverfahren eine Belastung für den Professor bedeutet habe.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen war im Oktober 2023 gefallen. Damals war der beklagte Wissenschaftler 60 Jahre alt. Gegen die Entscheidung hatten sowohl der Professor als auch die Universität Rechtsmittel eingelegt.
dpa/cva