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Beamtenrecht
Gericht hebt Kündigung von Professorin auf

Das Arbeitsverhältnis zwischen einer Professorin und der Hochschule Niederrhein ist belastet. Für eine Entlassung reicht das aber laut Gericht nicht.

23.01.2019

Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein verworfen. Die Vorwürfe gegen die BWL-Professorin rechtfertigten den Rauswurf nicht, oder seien bereits durch Abmahnungen verbraucht, befand das Gericht am Mittwoch und schloss sich der Vorinstanz an. Ihre parteipolitische Ausrichtung rechtfertige die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls nicht.

Die Hochschule hatte die Nebentätigkeit der Professorin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin moniert. Die sei aber jahrelang bekannt gewesen und toleriert worden, befand das Gericht und ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu (Az.: 7 Sa 370/18).

Auch bei einem weiteren Punkt sprang ihr das Gericht zur Seite: Der Vorwurf, dass die Professorin andere Mitarbeiter diffamiert habe, sei von der Hochschule nicht belegt worden.

Das Arbeitsverhältnis sei durchaus belastet, räumte das Gericht ein. Dennoch sollte eine weitere Zusammenarbeit möglich sein. "Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat", sagte Hochschulpräsident Hans-Hennig von Grünberg.

"Ich habe einen sehr, sehr großen Schaden erlitten", sagte wiederum die Professorin. Durch die erhebliche Rufschädigung habe sie an keiner anderen Hochschule eine Professur bekommen. Das Angebot, an der Hochschule Niederrhein noch drei Semester zu lehren und den Vertrag dann aufzulösen, hatte sie abgelehnt.

Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht. Kaiser war bei der letzten Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. Kurz vor der Wahl hatte sie einen Raum der Hochschule für eine Veranstaltung nutzen wollen. Dies hatte ihr die Hochschule untersagt.

dpa/gri/kas