FU Berlin
Gericht lehnt Antrag von beurlaubter Hochschulkanzlerin ab
Die gegenwärtige Kanzlerin der Freien Universität (FU) Berlin, Dr. Andrea Bör, kann die Neubesetzung ihrer Stelle nicht durch ein Eilrechtsschutzverfahren verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 8. Januar (OVG 4 S 42/25), wie zuerst der Tagesspiegel berichtete. Der Akademische Senat der Universität will im Februar die Wahl einer neuen Kanzlerin beziehungsweise eines neuen Kanzlers durchführen. Börs Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielte darauf, den Abschluss eines anhängigen Berufungsverfahrens abzuwarten.
In dem Berufungsverfahren klagt Bör auf die Umwandlung ihres Beamtenverhältnisses auf Zeit in der Funktion als Kanzlerin in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Dieses Verfahren beurteilt das Gericht aber als wenig aussichtsreich. „Einem solchen Anspruch steht das gesetzliche Gebot der Ernennung des Kanzlers oder der Kanzlerin der Universität nur zum Beamten auf Zeit und ein landesrechtliches Umwandlungsverbot entgegen“, heißt es im unanfechtbaren Gerichtsbeschluss. Die offizielle Amtszeit der zwangsbeurlaubten Kanzlerin endet Mitte dieses Jahres.
Hintergrund
Die Auseinandersetzung zwischen Bör, gegen die ein gerichtlich bestätigtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorliegt, und ihrer Hochschule zieht sich nun bereits seit Jahren hin. Die FU-Kanzlerin war 2021 in Kritik geraten, weil sie an allen universitären Gremien vorbei eine Personalagentur beauftragt hatte, eine Gegenkandidatin beziehungsweise einen Gegenkandidaten für den amtierenden Präsidenten Günter M. Ziegler zu finden. Als der Auftrag wieder zurückgezogen wurde, war ein Großteil des mittleren fünfstelligen Honorars bereits bezahlt worden. Eine knappe Mehrheit des Akademischen Senats sprach Bör in der Folge das Misstrauen aus.
Dem Tagesspiegel sagte Bör, sie ziehe den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Erwägung, weil es sich bei der Klage auf Lebenszeitverbeamtung um eine wichtige verfassungsrechtliche Fragestellung handele.
hes