Die Alte Bibliothek mit der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
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HU Berlin
Gericht lehnt Klage gegen geschlossene Bibliothek ab

Die Bibliothek der Humboldt-Uni bleibt im Zuge der Corona-Beschränkungen geschlossen. Das Verwaltungsgericht sieht darin keine Benachteiligung.

23.03.2021

Studierende können nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin nicht in die Lesesäle der Berliner Humboldt-Universität. Nach den derzeitigen Corona-Schutzregeln dürften staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen nicht geöffnet werden, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag zu seiner Entscheidung vom 17. März mit. Damit wurde der Eilantrag von drei Studierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgewiesen. Sie hatten laut Gericht argumentiert, durch den fehlenden Zugang zu den Präsenzbeständen sei die Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen erschwert, es drohten schlechtere Examensnoten.

Die 14. Kammer folgte dem nicht. Zwar hätten nach dem Berliner Hochschulgesetz alle Studierenden das Recht, die Einrichtungen zu nutzen. Dieser Anspruch sei aber im Moment durch die Corona-Pandemie und die entsprechenden Regelungen in der Hauptstadt in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eingeschränkt. Ziel sei, die Zahl der Infektionen zu verringern. Gerade in geschlossenen Räumen gehe von Menschenansammlungen ein erhöhtes Infektionsrisiko aus. Die Schließung sei daher angemessen, so das Gericht.

Die Studierenden könnten sich zur Examensvorbereitung Literatur anderweitig ausleihen oder kaufen, hieß es. Die Uni habe zudem ihr Online-Angebot deutlich erweitert. Zudem verletze die Öffnung von Friseurläden nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es seien zwei unterschiedlich gelagert Sachverhalte. Friseure könnten nicht in Abwesenheit des Kunden arbeiten.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

dpa