Meinungsfreiheit
Gericht nennt Geldstrafe für University of Sussex "Fehleinschätzung"
Die britische Hochschulaufsichtsbehörde (Office for Students, OfS) war nicht befugt, einen Verstoß der Universität Sussex gegen die staatliche Vorgabe festzustellen, die akademische Freiheit und die Meinungsfreiheit in den Statuten zu wahren. So hat die Richterin Nathalie Lieven laut Pressemitteilung zum Urteil des Hohen Gerichts (High Court) argumentiert. Die Grundsatzerklärung der Universität Sussex zum Thema Gleichstellung stelle kein "Statut"“, also ein Satzungsdokument im Sinne des Higher Education and Research Act 2017 (HERA) dar, sondern lediglich einen Verhaltenskodex.
Selbst wenn das OfS zuständig gewesen wäre, habe es die Bedeutung von "Meinungsfreiheit im Rahmen des Gesetzes" und "akademischer Freiheit" falsch ausgelegt und die Schutzwirkung des Verhaltenskodex der Universität zur Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt.
Rechtlich gesehen habe das OfS falsch gehandelt, indem es nicht geprüft habe, ob die angeblichen Verstöße bis zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung über eine Geldstrafe behoben worden waren. In jedem Fall sei die Feststellung des Verstoßes aufgrund von Befangenheit fehlerhaft gewesen, da das OfS die Entscheidung voreingenommen getroffen habe und sie somit unrechtmäßig vorbestimmt hatte.
Konfliktthema Meinungsfreiheit über Jahre hinweg
Konfliktthema zwischen der britischen Hochschulaufsichtsbehörde und der Universität Sussex war seit mehreren Jahren der Schutz der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsfreiheit. Die Behörde hatte diesbezüglich 2021 eine Untersuchung eingeleitet. Damaliger Anlass war der Rücktritt der Philosophieprofessorin Kathleen Stock aufgrund studentischer Protesten gegen ihre Arbeit zur Gender-kritischen Theorie (Gender Critical Theory) und ihren abwertenden Äußerungen über Transpersonen.
Das OfS hatte anlässlich der verhängten Geldstrafe von rund 700.000 Euro im März 2025 erklärt, die in Verwaltungsdokumenten sichtbar werdende Politik der Universität habe einen "Abschreckungseffekt" und somit eine zensierende Wirkung auf die Meinungsfreiheit von Mitarbeitenden und Studierenden. "Die Trans- und Non-Binary-Gleichstellungsrichtlinie der University of Sussex versäumte es, die Meinungsfreiheit und akademische Freiheit (…) zu wahren", urteilte die Behörde in einer Stellungnahme zur Geldstrafe.
Es sei laut OfS-Erklärung zwar "absolut legitim", dass Universitäten Gleichstellungsziele verfolgen. Sie müssten jedoch dabei darauf achten, die rechtmäßige Meinungsäußerung zu wahren. Auch dürfe dadurch keine "indirekte Diskriminierung von Menschen mit geschützten Überzeugungen" entstehen.
Universität argumentierte, die Geldstrafe sei unangemessen
Wie The Guardian berichtet hatte, hat die Universität zum Auftakt der Anhörung vor dem obersten Gericht (Royal Courts of Justice) in London am 3. Februar argumentiert, sie habe aufgrund der Entscheidung der OfS vom vergangenen März schwerwiegende Folgen erlitten. Sowohl die Schlussfolgerungen der Behörde selbst als auch die verhängte Geldstrafe hätten sich erheblich finanziell sowie rufschädigend ausgewirkt, erklärte der Anwalt der Universität Chris Buttler. Außerdem sei die institutionelle Autonomie Hochschule davon angegriffen worden.
Times Higher Education (THE) zufolge hat die Universität Sussex bei ihrer eingelegten Berufung insbesondere argumentiert, dass das OfS zu Unrecht ihre "untergeordnete Richtlinie" zur Gleichstellung von Transpersonen und nicht-binären Personen sanktioniert habe. Die Aufsichtsbehörde sei gemäß HERA lediglich befugt, explizite Satzungsdokumente einer Institution zu prüfen. Universitäten dürfen Beschränkungen erlassen, die für "legitime Zwecke wie die Aufrechterhaltung der Ordnung und der akademischen Standards" notwendig und verhältnismäßig seien. Die Meinungsfreiheit sei durch die Statuten der Universität garantiert. Die Universität gibt demnach an, sie habe während der dreieinhalbjährigen Untersuchung neun Mal vergeblich um ein Treffen mit den zuständigen OfS-Mitarbeitenden gebeten.
Vizekanzlerin der Universität erleichtert und besorgt zugleich
Bereits kurz nach Verhängung der Geldstrafe äußerte sich die Vizekanzlerin der Universität, Professorin Sasha Roseneil, in einer Erklärung auf dem Portal PoliticsHome im Namen der Hochschule "besorgt über die Auswirkungen der Entscheidungen auf Studierende und Mitarbeitende, insbesondere auf Angehörige von Minderheitengruppen". Sie formulierte ihren Verdacht, dass die Universität Sussex als Sündenbock habe herhalten müssen. Schließlich würden Universitäten in ganz England um Positionen zu akademischer Freiheit und Meinungsfreiheit ringen, wenn es um Fragen der Gleichstellung, Identität und Inklusion oder um Proteste gegen den Gaza-Krieg gehe.
Nach der Urteilsverkündung am 29. April begrüßte Roseneil THE zufolge die Entscheidung mit den Worten, es sei ein "guter Tag für alle, denen eine ordnungsgemäße und effektive Führung und Regulierung von Universitäten am Herzen liegt". Es sei ein vernichtendes Urteil gegen die Unparteilichkeit und Kompetenz des OfS und betreffe dessen Arbeitsweise, Führung, Governance und Strategie, erklärte sie.
Skeptisch zeigte Roseneil sich gemäß der THE-Berichterstattung vom 30. April gegenüber OfS-Untersuchungsleiter Dr. Arif Ahmed. Er könne diese Rolle ihrer Meinung nach nicht weiter ausfüllen, da Richterin Lieven der Untersuchung klar Voreingenommenheit attestiert habe. Das Urteil bestätige die Ansicht der Universität, dass Ahmed die Untersuchung niemals hätte leiten dürfen. Josh Fleming, Interims-Geschäftsführer des OfS, habe Ahmed hingegen im Namen der Aufsichtsbehörde volles Vertrauen für seine Arbeit zur Wahrung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zugesichert. Dies gelte auch für die Einführung des neuen Beschwerdesystems ab September 2026.
cva