USA
Gericht stoppt Vier-Jahres-Grenze für Internationale Studierende
Ein Bundesrichter hat am 14. September in Boston eine einstweilige Verfügung erlassen, wodurch die neue Visa-Vierjahresbegrenzung für Internationale Studierende, Postdocs, Gastforschende (Research Scholars) und weitere Betroffene nicht planmäßig am 15. September in Kraft tritt. So teilten es am Dienstag die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Nachrichtenagentur Reuters und verschiedene Hochschulen auf ihren Websites mit. Demnach stoppt die Verfügung das Inkrafttreten vorübergehend, während das Gericht die Klage in der Sache prüft und eine endgültige Entscheidung trifft.
Der zuständige Richter F. Dennis Saylor betonte in seiner Forschung & Lehre vorliegenden Entscheidungsbegründung, dass das US-amerikanische Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) mit seiner Neuregelung mildere Alternativlösungen und die Stellungnahmen von Beteiligten missachtet habe. Es läge keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Aufenthaltsbegrenzungen für ausländische Studierende, Teilnehmende an Austauschschuljahren sowie internationale Journalistinnen und Journalisten vor. Eine Behörde dürfe laut Verwaltungsrecht (Administrative Procedure Act, APA) grundlegende politische Änderungen nur vornehmen, wenn sie relevante Fakten, Kosten, Alternativen, Einwände sowie die Verbindung zwischen dem gewählten Mittel und dem angestrebten Ziel ernsthaft prüfe und rational erkläre.
Das DHS hatte am 16. Juli in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass bestimmte Nichteinwanderungsvisa künftig auf die Dauer von vier Jahren begrenzt werden sollten. Bisher hatten die betreffenden Personen im Land bleiben können, solang sich an ihrem Status – beispielsweise als Studentin, Student oder Postdoc – nichts geändert hat (Duration-of-Status).
Klageschrift zeigt wirtschaftlichen Schaden auf
Die am 17. August eingereichte Klage gegen die geplante Aufenthaltsbegrenzung war unter anderem von einer Hochschulpräsidentenallianz (Presidents’ Alliance on Higher Education and Immigration), dem Verband unabhängiger Colleges und Universitäten in Massachusetts (Association of Independent Colleges and Universities in Massachusetts, AICUM) und dem US-amerikanischen Verband für Fachkräfte in der internationalen Lehre (National Association of Foreign Student Advisers, NAFSA) eingereicht worden. Die Klägerorganisationen repräsentierten laut Klageschrift fast 600 Hochschulen. Sie bemängelt unter anderem die verkürzte Kommentierungsfrist der Neuregelung mit nur 32 Tagen und verlangt deshalb das Aussetzen des Inkrafttretens.
"Tatsächlich tragen Internationale Studierende jährlich mehr als 42 Milliarden US-Dollar zur US-Wirtschaft bei."
Aus der Klageschrift
Nach Auffassung der Kläger sind internationale Studierende, Postdocs, Schülerinnen und Schüler von erheblicher wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. "Tatsächlich tragen Internationale Studierende jährlich mehr als 42 Milliarden US-Dollar zur US-Wirtschaft bei, sichern fast 360.000 amerikanische Arbeitsplätze und leisten einen entscheidenden Beitrag zur führenden Rolle des Landes in Wissenschaft, Technologie und Innovation", heißt es in der Klageschrift. Für 2025 nennt die Klageschrift beispielhaft mehr als 17.000 Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Ausbildungsprogrammen an über 770 Lehrkrankenhäusern in 49 Staaten. Außerdem seien mehr als die Hälfte aller Postdocs in den USA betroffen, da mindestens 25.000 von ihnen den Visastatus J hätten.
"Die Beurteilung des akademischen Fortschritts gehört in die Hände von pädagogischen Fachleuten, nicht von Bürokratinnen und Bürokraten auf Bundesebene."
Aus der Klageschrift
Laut Klageschrift rechtfertigten einzelne Sicherheits- und Missbrauchsfälle keine grundlegende Umgestaltung eines Systems, das mehr als zwei Millionen Menschen mit Nicht-Einwanderungsstatus betreffe: "Dem DHS ist es nicht gelungen, ein konkretes, systembedingtes Problem am bestehenden System der Aufenthaltsdauer (Duration of Status) aufzuzeigen." Eine starre Begrenzung des Aufenthalts von Studierenden auf vier Jahre entspreche zudem nicht der Hochschulrealität. Das neue Verlängerungsverfahren (Extension-of-Stay, EoS) über die Einwanderungsbehörde würde mit der Befristung nicht zur Ausnahme, sondern insbesondere bei Ph.D.-Studierenden systematisch Teil des normalen Studienverlaufs. "Die Beurteilung des akademischen Fortschritts gehört in die Hände von pädagogischen Fachleuten, nicht von Bürokratinnen und Bürokraten auf Bundesebene", bemängeln die klagenden Institutionen. Mit dem vorgesehenen Verbot weiterer Studiengänge auf gleicher oder niedrigerer akademischer Stufe habe das DHS nicht nur eine zusätzliche Zulassungsvoraussetzung geschaffen, sondern auch seine Kompetenzen überschritten.
Gründe für Frist "oberflächlich und lediglich behauptend"
Der zuständige Richter Saylor erläutert in seiner schriftlichen Begründung für die einstweilige Anordnung sehr deutlich den fehlenden rationalen Zusammenhang zwischen den gewählten Maßnahmen und den behaupteten Zielen der Visa-Neuregelung. Das Ministerium habe die Neuregelung vor allem mit nationaler Sicherheit und der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch gerechtfertigt. Dazu habe das DHS Beispiele benannt wie chinesische Studierende, die militärische Anlagen fotografierten oder russische Agenten, die durch Falschangaben über ihre Identität ein Visum erhalten hatten.
"Die Behauptung der Regierung, die Regel sei zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich, grenzt an das Absurde."
Bundesrichter F. Dennis Saylor
Saylor hält im Namen des Gerichts fest, dass das DHS nicht verdeutlicht habe, warum eine Überprüfung nach vier Jahren diese Handlungen verhindert hätte. Ein feindlicher Akteur könne eine solche Handlung ohne Weiteres innerhalb von vier Jahren begehen. "Die Behauptung der Regierung, die Regel sei zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich, grenzt an das Absurde", urteilt der Bundesrichter. Auch bei der Verhinderung von überlangen Aufenthalten (Overstays) sieht das Gericht keinen logischen Vorteil des neuen Systems. Wer das geltende Recht missachte, könne auch ein festes Enddatum ignorieren. "Und wie mehrere Kommentatoren anmerkten, ist an einem zehnjährigen Aus- und Weiterbildungsprogramm – insbesondere auf höchstem Niveau – nichts von Grund auf Verdächtiges", erläutert Saylor speziell zur Dauer von akademischen Aufenthalten.
In seiner Interessensabwägung betont das Gericht den erheblichen Schaden für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, der von der Neuregelung ausgehen könnte und welcher sich bereits durch konkrete Anzeichen ankündige. "Die Kläger haben eindeutig nachgewiesen, dass unmittelbar ein irreparabler Schaden eintreten wird", stellt es fest.
Die Anordnung für das vorläufige Aussetzen des Inkrafttretens gelte zudem landesweit; eine nur auf die Mitglieder der Klägerorganisationen begrenzte Anordnung wäre nach Ansicht des Gerichts kaum administrierbar.
Hochschulen reagieren erleichtert bis angespannt
Die NASFA bezog direkt am 14. September mit einer Presseerklärung Stellung. Dr. Fanta Aw, Geschäftsführerin und CEO, erklärte: "In einer Zeit, in der Länder weltweit um Talente konkurrieren, sollten die USA ihre Fähigkeit stärken, die Besten und Klügsten zu gewinnen, anstatt neue Hürden dafür zu schaffen." Miriam Feldblum, Präsidentin und CEO der Presidents' Alliance on Higher Education and Immigration, äußerte sich in derselben Mitteilung: "Die heutige Entscheidung erkennt den schwerwiegenden und irreparablen Schaden an, den diese Regelung für internationale Studierende und Forschende, Hochschulen und Gemeinden im ganzen Land sowie für die US-Wirtschaft, Forschung und Innovation verursacht hätte. Wir wissen die klare und sorgfältige Abwägung durch das Gericht sehr zu schätzen."
"Wir wissen die klare und sorgfältige Abwägung durch das Gericht sehr zu schätzen."
Miriam Feldblum, Presidents' Alliance on Higher Education and Immigration
In einer öffentlichen Stellungnahme vom 14. September weist die Harvard University ihre Studierenden darauf hin, dass sich am Visumsstatus Internationaler Studierender durch die gerichtliche Verordnung vorerst nicht ändern wird. "Die Regierung kann gegen die Entscheidung des Richters Berufung einlegen, und es könnte sich ein langwieriger Rechtsstreit anschließen, an dessen Ende die Regelung möglicherweise doch noch in Kraft tritt", warnt die Universität jedoch.
Das Berkeley International Office (BIO) ist die zentrale Anlaufstelle an der University of California, Berkeley (UC Berkeley) für Internationale Studierenden sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Es hat in einer öffentlichen Stellungnahme am 14. September explizit darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere internationale Forschende mit einem Visum der Klasse J "sich vor Auslandsreisen an BIO wenden, da die Wiedereinreise in die USA während laufender Gerichtsverfahren zu Komplikationen führen könnte".
In der Universitätszeitung The Harvard Crimson zeigte man sich in einem Bericht über die Entscheidung erleichtert und betonte damit vorerst abgewendete Gefahren, die der Richter aufgeführt hatte: "Es ist nicht schwer, sich vorzustellen, wie dieses System missbraucht werden könnte, um diejenigen zu bestrafen, deren Ansichten oder Forschungsergebnisse den Entscheidungsträgern missfallen – oder um missliebige Institutionen zu sanktionieren", hatte Saylor dargelegt. Für den 2. Oktober sei eine Anhörung zum Verfahrensstand angesetzt.
cva