Ein Student mit Maske während einer Prüfung
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Nordrhein-Westfalen
Gericht stützt Maskenpflicht in Prüfungen

Ein Kölner Jurastudent hat gegen die Maskenpflicht in Prüfungen geklagt. Mit seiner Argumentation scheiterte er jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

22.07.2020

Auch bei mehrstündigen Klausuren in der Universität müssen Prüflinge einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das teilte das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Jurastudent der Uni Köln in einem Eilantrag die Maskenpflicht bei Klausuren beanstandet und argumentiert hatte, dass Abstandsregelungen im Klausurraum ausreichend seien und möglicherweise Plexiglasscheiben aufgebaut werden könnten.

Das Gericht entschied am vergangenen Freitag, dass der Schutz von Leben und Gesundheit der anderen Prüflinge vorrangig sei und das Prüfungsrecht dahinter "zurücktreten" müsse. Die Uni Köln beziehe sich auf eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts, wobei eine Tröpfcheninfektion durch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes reduziert werde (Az.: 6 L 1246/20).

Das Gericht wies mit Verweis auf die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW auch darauf hin, dass nicht bestandene Prüfungen derzeit als "nicht unternommen" gelten und wiederholt werden können.

dpa